Bis 2018 wird in Rheinland-Pfalz der Elektronische Rechtsverkehr (kurz: ERV) bei allen Gerichten – aus Rechtsgründen mit Ausnahme der Strafgerichte – eröffnet sein. Darauf weist das Justizministerium Rheinland-Pfalz hin.
Recht
Bis 2018 wird in Rheinland-Pfalz der Elektronische Rechtsverkehr (kurz: ERV) bei allen Gerichten – aus Rechtsgründen mit Ausnahme der Strafgerichte – eröffnet sein. Darauf weist das Justizministerium Rheinland-Pfalz hin.
Ein Gebrauchtwagenhandel ist baurechtlich zulässig, wenn er sich auch als nicht störender Gewerbebetrieb nach der Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt, die von Wohn- und Sportanlagennutzung sowie gewerblicher Nutzung geprägt ist. So das VG Koblenz (Az. 1 K 567/15).
Das SG Trier hat einen Anspruch auf Versorgung einer 30-jährigen Hartz-IV-Empfängerin mit Cannabis-Blüten (monatlich 45 Gramm zum Apothekenabgabepreis von über 700 Euro) zur Behandlung ihrer Gesundheitsstörungen abgelehnt. Es handele sich weder um einen berücksichtigungsfähigen Mehrbedarf eines Leistungsempfängers nach dem SGB II, noch um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (Az. S 5 KR 68/16 ER und S 5 AS 47/16).
Laut VG Koblenz hat ein Jobcenter keinen Anspruch auf Erstattung von Sozialleistungen aus einer aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungserklärung, wenn sich der zugrunde liegende Aufenthaltstitel geändert hat, hier vom Aufenthalt bei den Kindern hin zum Familiennachzug zu ihrem Ehemann (Az. 3 K 447/15.KO).
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Kindergeld dem Elternteil als Einkommen zugerechnet wird, der Grundsicherungsleistungen bezieht. Dies gilt auch dann, wenn das Kind selbst über Vermögen verfügt und daher im Gegensatz zu seinen Eltern keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat (Az. L 6 AS 1100/15).
Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Wahlleistungsvertrag mit einer Klinik, wonach der Patient zum Schadensersatz verpflichtet wird, wenn er einen Operationstermin absagt, sind in der Regel unwirksam. So das AG München (Az. 213 C 27099/15).
Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass sich der BGH im Mai 2016 in zwei Fällen mit der Frage befassen wird, ob der Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages im Hinblick auf den Einwand des Rechtsmissbrauches unzulässig ist (Az. XI ZR 366/15 und XI ZR 511/15).
In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen die Betreiberin der Plattform hotel.de hat das OLG Nürnberg die erstinstanzliche Untersagung der Werbung für Hotelbetriebe unter Angabe von Sternesymbolen im Buchungsportal „hotel.de“ bestätigt (Az. 3 U 1974/15).
Wegen eines behaupteten Charaktermangels und fehlender Rittigkeit eines Pferdes klagte der Käufer auf Rückabwicklung des Vertrages. Auch wegen der speziellen Gegebenheiten von Lebewesen als Kaufgegenstand kam dem Kläger eine zur Beweislastumkehr führende Vermutungswirkung nicht zugute, weshalb das LG Coburg die Klage insgesamt abwies (Az. 23 O 500/14).
Das OLG Oldenburg hat eine gegen die Republik Griechenland gerichtete Klage auf Zahlung von insgesamt ca. 1,63 Mio. Euro als unzulässig abgewiesen, da das ursprünglich angerufene Landgericht Osnabrück hier unzuständig sei (Az. 13 U 43/15).
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