Das BVerwG entschied, dass eine Handwerksinnung nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung einführen darf (Az. 10 C 23.14).
Recht
Das BVerwG entschied, dass eine Handwerksinnung nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung einführen darf (Az. 10 C 23.14).
Das BVerwG entschied, dass einem Gewerbebetrieb, der gesetzliches Mitglied einer IHK ist, gegen seine Kammer ein Anspruch auf Austritt aus dem DIHK zustehen kann, wenn dieser sich außerhalb des den Kammern gezogenen Kompetenzrahmens betätigt, namentlich Stellungnahmen zu allgemeinpolitischen Themen abgibt (Az. 10 C 4.15).
Das SG Leipzig hat die Klage einer „Hartz IV“-Bezieherin auf Entfernung ihres Mietvertrages aus der Akte des Jobcenters abgewiesen. Die Speicherung des Mietvertrags sei zulässig und seine Kenntnis für den Jobcenter zur rechtmäßigen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich (Az. S 17 AS 2325/15).
Fußballschauen im Freien kontra Lärmschutz: Public Viewing bringt Konflikte zwischen Fußballfans und Anwohnern. Das Kabinett hat nun für die bevorstehende Fußball-EM den Interessenkonflikt geregelt.
Das OLG Köln hat einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro wegen dauerhaften Haarverlusts nach einer Chemotherapie zugesprochen. Grund für die Ersatzpflicht des verklagten Krankenhauses sei aber nicht ein Behandlungsfehler, sondern die unzureichende Aufklärung durch die Klinikärzte über die Risiken des verwandten Krebsmedikamentes (Az. 5 U 76/14).
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden Vorschläge des Eckpunktepapiers zur Verschärfung des Bewachungsrechts und zur Verbesserung des Vollzugs umgesetzt.
Das SG Mainz hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnungsloser einen Anspruch auf die Übernahme von Einlagerungskosten gegenüber dem Jobcenter haben kann (Az. S 15 AS 708/14).
Laut SG Koblenz müssen gesetzliche Krankenkassen für Kosten von Sprachkursen zum Erlernen der Gebärdensprache aufkommen, wenn diese Krankenbehandlung medizinisch notwendig ist (Az. S 14 KR 760/14).
Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement darf ein Betriebsrat laut BAG nur bei der Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen mitbestimmen. Die Umsetzung der Maßnahmen obliege allein dem Arbeitgeber (Az. 1 ABR 14/14).
Stimmt ein von Deutschland ersuchter EU-Mitgliedstaat der Aufnahme eines Asylantragstellers auf der Grundlage der Dublin II-Verordnung zu, ist eine Überstellung in den um Aufnahme ersuchten Mitgliedstaat auch dann noch möglich, wenn ein Antragsteller nach der Zustimmung seinen Antrag auf die Gewährung subsidiären Schutzes beschränkt. So entschied das BVerwG (Az. 1 C 10.15).
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