Das LAG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob kritische Äußerungen eines Betriebsrats zu geplanten Überwachungsmaßnahmen den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigen (Az. 10 Ta BV 102/15).
Recht
Das LAG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob kritische Äußerungen eines Betriebsrats zu geplanten Überwachungsmaßnahmen den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigen (Az. 10 Ta BV 102/15).
Der im Zusammenhang mit einer Massenentlassung bei der Fluggastabfertigung des Flughafens Berlin-Tegel für Beschäftigte der Aviation Passage Service Berlin GmbH & Co. KG von der Einigungsstelle beschlossene Sozialplan ist unwirksam. Das entschied das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 9 TaBV 1519/15).
Das Kammergericht Berlin entschied, dass eine Bank ihrer Kundin, die ein Schließfach angemietet hatte, zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn dieses Schließfach aufgebrochen wird und die Bank zuvor die ihr obliegenden Obhuts- und Aufklärungspflichten gegenüber der Kundin verletzte (Az. 26 U 18/15).
Das AG München entschied, dass eine akute Belastungsreaktion aufgrund der Trauer um den Partner in der Regel keine unerwartet schwere Erkrankung im Sinn der Reiserücktrittsbedingungen ist (Az. 233 C 26770/14).
Das OVG Rheinland-Pfalz hat die Rodungsarbeiten für die geplante Errichtung von Windenergieanlagen im Landkreis Bernkastel-Wittlich einstweilen – durch eine Zwischenverfügung – wieder gestoppt (Az. 8 B 10233/16 und 8 B 10234/16).
Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II haben Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten SGB II nur, soweit diese angemessen sind. Die Feststellung der angemessenen Mietobergrenze hat auf der Grundlage eines sog. schlüssigen Konzepts zu erfolgen. Darauf wies das SG Koblenz hin (Az. S 14 AS 361/14).
Das VG Wiesbaden hat die Klagen der Betreiber einer Hundepension in Schlangenbad abgewiesen, mit denen sie sich einerseits gegen ein Nutzungsverbot wandten und andererseits die Erteilung einer Baugenehmigung für eine veränderte Nutzung begehrten (Az. 6 K 251/15.WI).
Die Stadt Landau hat zwei Grundschülern, die zusammen mit ihrer Mutter Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) beziehen, zu Unrecht die Kostenübernahme einer Freizeitmaßnahme ihres Schülerhortes versagt. So entschied das SG Speyer (Az. S 15 AS 857/15).
Das VG Köln hat mit Urteil vom 03.03.2016 die Klage einer Grundstückseigentümerin gegen die Benennung einer Straße in Köln-Rath mit dem Namen „Am Lusthaus“ abgewiesen (Az. 20 K 3900/14).
Ehemals autorisierte Werkstätten von Daimler sind nicht für Anzeigen verantwortlich, die trotz ihrer Löschungsbemühungen weiterhin im Internet ihren Namen mit der Marke „Mercedes-Benz“ in Verbindung bringen. So entschied der EuGH (Az. C-179/15).
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