Die Verpflichtung zum Einbau behindertengerechter Toiletten trifft Gastwirte bei der Übernahme vorhandener Räumlichkeiten nicht ausnahmslos. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 4 K 169.15).
Recht
Die Verpflichtung zum Einbau behindertengerechter Toiletten trifft Gastwirte bei der Übernahme vorhandener Räumlichkeiten nicht ausnahmslos. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 4 K 169.15).
Das LG Hannover hat die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einem Badeunfall des zum Unfallzeitpunkt elfjährigen Klägers gegen die neunjährige Beklagte abgewiesen (Az. 8 O 80/15).
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Maple Bank GmbH hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Bank den Entschädigungsfall festgestellt.
OVG Lüneburg, Pressemitteilung, 12.02.2016, Beschluss, 14 PS 6/15, 08.02.2016, Geheimhaltung, Namen, Mitglieder, Evaluierungskommission, Fachgutachters, Verfahren, Angleichung, Dienstaufgaben, Professor
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat einem Berliner Abgeordneten das Recht zugestanden, bei der Einsicht in polizeiliche Akten eine juristisch ausgebildete Mitarbeiterin hinzuzuziehen (VerfGH 31/15).
Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass der Bundespräsident nicht verpflichtet ist, einem Pressevertreter Auskunft über den Inhalt seiner verfassungsrechtlichen Prüfung des Betreuungsgeldgesetzes und anderer Gesetze zu geben (Az. OVG 6 S 56.15).
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schätzen eine Reihe von Studien das Wirtschaftspotential der Nutzung offener Verwaltungsdaten durchgängig als hoch ein. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Das VG Hannover hat eine Verfügung der Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Beendigung der Videoüberwachung in Bussen und Bahnen gegenüber der Hannoversche Verkehrsbetriebe AG aufgehoben, da es dafür keine Rechtsgrundlage gebe (Az. 10 A 4379/15).
Der Bayerische VGH hat die Stadt Fürth verpflichtet, über das Lärmschutzbegehren eines Hauseigentümers in der dortigen Gustavstraße nach gerichtlichen Maßgaben neu zu entscheiden (Az. 22 BV 13.1686).
Wenn bei einem sehr hohen Wasserverbrauch auf einem Privatgrundstück der Grundstückseigentümer nicht beweisen kann, dass der Wasserzähler defekt ist, muss er laut VG Neustadt/Weinstr. den Wasserverbrauch bezahlen (Az. 4 K 203/15.NW).
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