Das VG Köln hat die Klage eines Leverkuseners auf Widerruf der Genehmigung für eine Kohlenmonoxid-Leitung eines Tochterunternehmens der Bayer AG als unzulässig abgewiesen (Az. 14 K 2363/14).
Recht
Das VG Köln hat die Klage eines Leverkuseners auf Widerruf der Genehmigung für eine Kohlenmonoxid-Leitung eines Tochterunternehmens der Bayer AG als unzulässig abgewiesen (Az. 14 K 2363/14).
Laut BGH ist eine Klausel in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam, wonach im Falle vorzeitiger Vollrückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben. Denn das führe zu einer von der Schadensberechnung nicht gedeckten Überkompensation des Kreditinstituts (Az. XI ZR 388/14).
Der BGH hat entschieden, dass § 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten enthält, die vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind. Die Vorschrift schließt die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus (Az. XI ZR 103/15).
Ist ein Versicherter auf einen Rollstuhl angewiesen und plant beim Neubau eines Einfamilienhauses sein Arbeitszimmer im 1. Stock, so ist dies Folge seiner persönlichen Lebensführung. Ein Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben besteht insoweit nicht, so dass die Kosten für einen Aufzug nicht von der Rentenversicherung zu tragen sind. So das LSG Hessen (Az. L 2 R 262/14).
Das LG Frankfurt am Main hat Taxibetreibern untersagt, Fahrgästen, die eine Taxifahrt über eine von der Beklagten verwendete Taxi-Bestell-App bestellt haben und/oder den Fahrpreis über diese Taxi-Bestell-App zahlen, einen Preisnachlass auf den amtlich festgesetzten Taxitarif in Form einer Gutschrift bzw. eines Gutscheins zu gewähren (Az. 3-06 O 72/15).
Das Land Nordrhein-Westfalen haftet aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen Fahrbahnbelag, der eine unzureichende Griffigkeit aufweist, wenn es wegen dieser Gefahrenquelle zu einem Motorradunfall kommt. So entschied das OLG Hamm (Az. 11 U 166/14).
In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke geht die Bundesregierung auf die Auswirkungen der Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Das LAG Berlin-Brandenburg hat einen Anspruch zweier Betriebsratsmitglieder der Amazon Logistik Potsdam GmbH auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abgelehnt (Az. 23 Sa 1445/15 und 23 Sa 1446/15).
Das LAG Berlin-Brandenburg hat die Klage eines rumänischen Bauarbeiters auf Lohn für August bis Oktober 2014 gegen die Openmallmaster GmbH abgewiesen. Ein Arbeitsverhältnis mit der GmbH sei nicht hinreichend dargelegt worden (Az. 15 Sa 1622/15).
Der Landkreis Südwestpfalz hat einer Hundehalterin zu Recht die Haltung von mehr als zwei Huskys in einem allgemeinen Wohngebiet untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden (Az. 3 K 890/15).
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen