Das VG Trier hat einen Justizobersekretär, der seinen Dienst bei einer Justizbehörde in der Pfalz verrichtet hat, wegen jahrelanger Verstöße gegen die Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts aus dem Dienst entfernt (Az. 3 K 1253/15.TR).
Recht
Das VG Trier hat einen Justizobersekretär, der seinen Dienst bei einer Justizbehörde in der Pfalz verrichtet hat, wegen jahrelanger Verstöße gegen die Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts aus dem Dienst entfernt (Az. 3 K 1253/15.TR).
Ein Gastronom ist mit seinem Begehren, sich in einem Eilverfahren gegen die bevorstehende Sperrung der Kreisstraße 6 in Edenkoben von der Einfahrt Meyerhof bis Abfahrt Hilschweiher für den Straßenverkehr im Zeitraum vom 4. bis 29. Januar 2016 wegen Holzerntemaßnahmen des Forstamtes Haardt im Stadtwald Edenkoben zur Wehr zu setzen, erfolglos geblieben. So entschied das VG Neustadt (Az. 3 L 1155/15.NW).
Laut OVG Niedersachsen ist die Weigerung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, dem VG Lüneburg die Akten über einen Gewerkschaftssekretär der IG Metall vollständig vorzulegen, wegen nicht ausreichender Geheimhaltungsgründe teilweise rechtswidrig (Az. 14 PS 5/15).
Der VGH Baden-Württemberg hat die kommissarische Übertragung der Dienstposten des Schulleiters und der zwei Konrektoren des Schulverbunds Balingen-Frommern bestätigt (Az. 4 S 1714/15).
Am 09.01.2016 hat die EU-Kommission die neue EU-weite Online-Plattform zur alternativen Streitbeilegung gestartet.
Die Baugenehmigung für ein Müllcontainerhaus, die der Rhein-Pfalz-Kreis dem Betreiber eines Seniorenwohnheims erteilt hat, verletzt eine Anwohnerin nicht in ihren Rechten. So entschied das VG Neustadt (Az. 3 K 470/15).
Das Land-Rheinland Pfalz ist verpflichtet, einem Beamten, der an einer Laktoseintoleranz mit Krankheitswert leidet, Beihilfe zu seinen Aufwendungen für das laktasehaltige Präparat LaktoStop 3300 FCC zu gewähren. Das entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 2 A 10542/15).
Wer seine Autotür unachtsam öffnet, haftet lt. einem Urteil des AG Hamburg (Az. 814 C 86/15) für den Schaden bei einem Unfall. Steht fest, dass die Wagentür schon länger geöffnet war, haftet der andere aber aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu 30 Prozent mit, wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
Weigert sich ein Mitarbeiter, das Firmenfahrzeug zu nutzen, kann ihm auch nach fast 20 Jahren gekündigt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des ArbG Mönchengladbach (Az. 2 Ca 1765/15), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Auch wenn es in einem Betrieb üblich ist, dass er für die Raucherpausen der Mitarbeiter den Lohn weiter zahlt, ohne die genaue Häufigkeit und Dauer der Pausen zu kennen, können die Mitarbeiter nicht davon ausgehen, dass dies auch künftig so bleibt. Darauf wies der Deutsche Anwaltverein aufgrund eines Urteils des LAG Nürnberg (Az. 2 Sa 132/15) hin.
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