Laut EU-Kommission arbeiten Frauen in der Europäischen Union ab dem 02.11.2015 bis zum Ende des Jahres umsonst, da der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn von Frauen in Europa 16,3 Prozent (= 59 Tage pro Jahr) unter dem der Männer liege.
Recht
Laut EU-Kommission arbeiten Frauen in der Europäischen Union ab dem 02.11.2015 bis zum Ende des Jahres umsonst, da der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn von Frauen in Europa 16,3 Prozent (= 59 Tage pro Jahr) unter dem der Männer liege.
Die Bundesregierung will EU-Recht über die Kennzeichnung von Textilfasern in deutsches Recht umsetzen. Damit soll europaweit ein einheitlicher Rahmen für die Kennzeichnung von Textilerzeugnissen geschaffen werden. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf eingebracht.
Eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter. So das AG München (Az. 411 C 26176/14).
Das Kammergericht Berlin hat ein Verfahren ausgesetzt und dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit Artikel 18 AEUV (Diskriminierungsverbot) und Artikel 45 AEUV (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) vereinbar ist, dass ein Mitgliedstaat das aktive und passive Wahlrecht für die Vertreter der Arbeitnehmer in das Aufsichtsorgan eines Unternehmens nur solchen Arbeitnehmern einräumt, die in Betrieben des Unternehmens oder in Konzernunternehmen im Inland beschäftigt sind (Az. 14 W 89/15).
Das ArbG Berlin hat die Kündigung eines Arbeitnehmers für rechtsunwirksam erklärt. Der Arbeitgeber habe nicht hinreichend im Rahmen eines BEM geprüft, warum der Arbeitnehmer auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht weiterbeschäftigt werden könne, warum ein Einsatz nach leidensgerechter Anpassung und Veränderung des bisherigen Arbeitsplatzes ausgeschlossen und warum auch eine Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz mit einer anderen Tätigkeit nicht möglich sei (Az. 28 Ca 9065/15).
Ein Gastwirt, der im Rahmen von Protestveranstaltungen gegen das Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen in seiner Gaststätte gestattet, verletzt vorsätzlich das Nichtraucherschutzgesetz. So das OLG Hamm (Az. 5 RBs 112/15).
Das EU-Parlament hat die sog. SFT-Verordnung angenommen, die Finanztransaktionen im Schattenbanksektor transparenter machen und Aufsichtsbehörden und Anlegern das Verständnis der damit verbundenen Risiken erleichtern sollen.
Die Bundesregierung informiert über Neuregelungen, die ab 1. November 2015 in Kraft: u. a. gilt das neue Bundesmeldegesetz bundesweit für alle Bürger und der Mindestlohn für Steinmetze wurde erhöht.
Das VG Göttingen hat die Klage abgewiesen, mit der die Leiterin einer Förderschule eine Verminderung ihrer Unterrichtsverpflichtung auf 4 Stunden wöchentlich erreichen wollte. Ihr Ziel könne die Klägerin nur mit einer Normenkontrollklage vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht erreichen (Az. 1 A 227/14).
Enthält das auf einer Internetplattform veröffentlichte Angebot von Sonnenschirmen als Blickfang die Abbildung eines aufgestellten Sonnenschirms einschließlich der zur Beschwerung des Schirmständers erforderlichen Betonplatten, ist die Werbung irreführend, wenn diese Platten tatsächlich nicht zum Lieferumfang gehören und dies durch entsprechende Angaben im Blickfang mit der Abbildung nicht zum Ausdruck gebracht wird. So das OLG Hamm (Az. 4 U 66/15).
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