Das LG Ansbach hat die Klage eines Radfahrers wegen eines erlittenen Hundebisses gegen den Eigentümer des Polizeihundes, einen Diensthundeführer bei der Polizei, abgewiesen, weil nicht er, sondern der Freistaat Bayern für den beißenden Hund verantwortlich sei (Az. 3 O 81/15).