Das OVG Nordrhein-Westfalen hat eine Klage gegen die Errichtung und Inbetriebnahme einer Biogasanlage in Stemwede, Kreis Minden-Lübbecke, abgewiesen, weil in der durch landwirtschaftliche Betriebe und Wohnbebauung geprägten Umgebung die Geruchsbelastung am Wohnhaus der Kläger das zumutbare Maß nicht übersteige (Az. 8 A 799/14).