Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte sichert die Einheit der deutschen Anwaltschaft. Erstmals wird damit der Beruf der Syndikusanwälte auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Wer fachlich unabhängig und weisungsfrei als angestellter Jurist in einem Unternehmen tätig ist, wird künftig als Syndikusanwalt zugelassen und ist damit den sonstigen Rechtsanwälten weitgehend gleichgestellt. Mit dem Gesetzentwurf wird Rechtssicherheit für die rund 40.000 Syndikusanwälte in Deutschland geschaffen.