Die Bewerbung zur Ausbildung als Justizhauptwachtmeisterin im Land Berlin darf nicht wegen einer kleinen Tätowierung am Handgelenk abgelehnt werden. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. 36 L 83.15).
Recht
Die Bewerbung zur Ausbildung als Justizhauptwachtmeisterin im Land Berlin darf nicht wegen einer kleinen Tätowierung am Handgelenk abgelehnt werden. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. 36 L 83.15).
Laut BSG müssen Empfänger von Grundsicherungsleistungen für Arbeitslose gem. SGB II den dort vorgesehenen Datenabgleich der Jobcenter mit dem Bundeszentralamt für Steuern hinnehmen (Az. B 4 AS 39/14 R).
Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Ein Schmerzensgeldanspruch besteht daher. So das AG München (Az. 122 C 4607/14).
Die Pflicht, ererbte Schusswaffen durch ein Blockiersystem zu sichern, gilt auch für solche Waffen, die der Erbe aufgrund eines Erbfalles vor Einführung der Blockierpflicht in das Waffengesetz erworben hatte. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az. BVerwG 6 C 31.14).
Die Bundesregierung gibt Tipps, wie sich der digitale Nachlass (z. B. E-Mail-Konten und Websites des Erblassers sowie Einträge bei Facebook, Google, Twitter) am besten regeln lässt.
Das ArbG Köln entschied, dass die Kündigung des Dombaumeisters unwirksam ist. Durch arbeitsvertragliche Regelung sei das Kündigungsrecht lediglich auf das Recht zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung beschränkt worden (Az. 8 Ca 4701/14).
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt einen Überblick über den in erster Lesung vom Bundestag beratenen Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags.
Der Deutsche Bundestag hat das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Mit den neuen Regelungen werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor hochriskanten und intransparenten Finanzprodukten geschützt. Das gemeinsam von BMF und BMJV vorgelegte Gesetz sieht mehr und aktuellere Informationen für Anleger sowie Vertriebsbeschränkungen für Anbieter von Vermögensanlagen vor und stärkt die Staatsaufsicht über den Finanzmarkt.
Das OVG Niedersachsen hat in vier Normenkontrollverfahren die vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und vom Niedersächsischen Finanzministerium erlassene Gebührenordnung für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßenbenutzung für unwirksam erklärt (Az. 12 KN 174/14 u. a.).
Das VG Wiesbaden hat der Klage einer hessischen Beamtin stattgegeben, mit der diese die Gewährung einer Beihilfe für zwei Hörgeräte für ihren 7-jährigen Sohn beanspruchte (Az. 3 E 271/14.WI).
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