Das OLG Oldenburg entschied, dass auch in der Tiermedizin eine Beweislastumkehr möglich ist, wenn der Tierarzt einen schweren Behandlungsfehler begangen hat (Az. 14 U 100/14).
Recht
Das OLG Oldenburg entschied, dass auch in der Tiermedizin eine Beweislastumkehr möglich ist, wenn der Tierarzt einen schweren Behandlungsfehler begangen hat (Az. 14 U 100/14).
Wie die BRAK mitteilt, hat sich die Anwaltschaft zahlenmäßig weiter erhöht, nämlich um 875, aber längst nicht mehr so stark wie in den Vorjahren.
Ein Ausbildungsvertrag für einen staatlich nicht anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Minderjährigen ist lt. ArbG Osnabrück wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 4 Abs. 2 BBiG nichtig (Az. 2 Ca 431/14).
Die Länder haben zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung umfangreich Stellung genommen, der ein Verbandsklagerecht gegen Internetkonzerne einführen soll. Sie vertreten die Auffassung, dass die Überwachung des Datenschutzes in erster Linie weiterhin den zuständigen Behörden und Datenschutzbeauftragten vorbehalten bleiben soll.
Das ArbG Osnabrück entschied, dass ein Busunternehmen, das ausschließlich bei ihm angestellte Busfahrer an ein anderes Unternehmen zur dortigen Arbeitsleistung zur Verfügung stellt, ohne damit eine eigene Dienst- oder Werkleistung zu erbringen, Verleiher i. S. d. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist (Az. 1 Ca 174/14).
Der Bundesrat billigte die Einführung einer Frauenquote zum 01.01.2016 in den Führungsetagen großer Unternehmen.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Maklercourtage gebilligt. Es wird nach der Ausfertigung durch Bundespräsident Gauck voraussichtlich im Juni des Jahres in Kraft treten.
Der BGH entschied, dass eine (Stiefkind-)Adoption durch die Lebenspartnerin der Mutter bei fehlender rechtlicher Vaterschaft grundsätzlich nur ausgesprochen darf, wenn das Familiengericht dem leiblichen Vater zuvor die Möglichkeit gegeben hat, sich am Adoptionsverfahren zu beteiligen (Az. II ZB 473/13).
Das AG München entschied, dass ein Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hat, wenn er in einem für ihn erkennbar frisch geputzten Treppenhaus ausrutscht, weil er sich nicht am Geländer festgehalten hat (Az. 454 C 13676/11).
Das OLG Stuttgart hat die Berufungen von 19 Hedge-Fonds zurückgewiesen und damit ein Urteil des LG Stuttgart bestätigt (Az. 2 U 102/14).
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