Das BSG hat zur Rechtmäßigkeit eines Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V, dessen Inhalt durch eine Schiedsperson festgesetzt worden war, Stellung genommen (Az. B 6 KA 9/14 R).
Recht
Das BSG hat zur Rechtmäßigkeit eines Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V, dessen Inhalt durch eine Schiedsperson festgesetzt worden war, Stellung genommen (Az. B 6 KA 9/14 R).
Das BVerwG entschied, dass die Berliner Beihilfeverordnung rechtmäßig ist, soweit sie durch einen Verweis auf das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Medizinprodukte (hier für Hyaluronsäurepräparate) grundsätzlich ausschließt und nur ausnahmsweise für bestimmte Produkte anerkennt (Az. 5 C 8.14 und Az. 5 C 9.14).
Das BAG entschied, dass im Fall einer Schwangerschaft nach einer Befruchtung außerhalb des Körpers (In-vitro-Fertilisation) das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot bereits ab dem Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten Eizelle (sog. Embryonentransfer) und nicht erst mit ihrer erfolgreichen Einnistung (Nidation) greift (Az. 2 AZR 237/14).
Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Wathelet dürfen Unionsbürger, die sich zur Arbeitsuche in einen Mitgliedstaat begeben, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, vom Bezug bestimmter Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Wenn jedoch die betreffende Person dort bereits eine Beschäftigung ausgeübt habe, dürften ihr derartige Leistungen nicht automatisch ohne individuelle Prüfung verweigert werden (Rs. C-67/14).
Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg gilt nicht für einen in einem Tankstellen-Shop integrierten und mit einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis betriebenen Imbiss. Das entschied der VGH Baden-Württemberg (Az. 6 S 844/14).
Ein Arbeitnehmer ist nur auf dem Weg zum Essen in der Mittagspause unfallversichert. Werden diese Wege wegen anderer privater Angelegenheiten unterbrochen, entfällt der Versicherungsschutz. So das LSG Darmstadt (Az. L 3 U 225/10).
Der BGH entschied, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher gemäß § 13 BGB anzusehen ist (Az. VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13 und VIII ZR 109/14).
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob der Verkäufer nach einem wirksamen Rücktritt des Käufers die Rückzahlung des Kaufpreises davon abhängig machen kann, dass ihm der Käufer einen noch ungeklärten Anspruch gegen seine Kaskoversicherung abtritt (Az. VIII ZR 38/14).
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob eine in einem Gaslieferungsvertrag enthaltene formularmäßige Preisanpassungsklausel (Spannungsklausel), nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für Heizöl ändert, bei ihrer Verwendung gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB standhält (Az. VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13 und VIII ZR 109/14).
Die Wirtschaft soll künftig durch weniger Bürokratie mehr Spielräume für Wachstum und Beschäftigung erhalten. Das Kabinett hat dazu ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Continue reading
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