Das VG Aachen entschied dass die Nebentätigkeitsgenehmigung (hier: das Korrigieren von Steuerberaterklausuren) eines Finanzbeamten zu Recht widerrufen wurde (Az. 1 K 2258/13).
Recht
Das VG Aachen entschied dass die Nebentätigkeitsgenehmigung (hier: das Korrigieren von Steuerberaterklausuren) eines Finanzbeamten zu Recht widerrufen wurde (Az. 1 K 2258/13).
Zum 1. Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld: In Westdeutschland steigen die Altersbezüge um 2,10 Prozent, in Ostdeutschland um 2,50 Prozent. Grund für die Erhöhung ist die gute wirtschaftliche Lage. Das berichtet die Bundesregierung.
Laut LSG Rheinland-Pfalz haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die an einem Lip- oder Lymphödem mit Fettvermehrung an den Gliedmaßen leiden, keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf eine ambulante oder stationäre Fettabsaugung (Liposuktion) (Az. L 5 KR 228/13).
Hätte ein Beamter bei Zugrundelegung des hypothetischen und rechtmäßigen, d. h. auch das Haushaltsrecht berücksichtigenden Alternativverhaltens keine ernsthafte Beförderungschance gehabt, erhält er laut BVerwG auch dann keinen Schadensersatz, wenn leistungsschwächer beurteilte Beamte befördert worden sind (Az. 2 C 12.14).
Bestreitet der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung, den Schaden verursacht zu haben, kann die Versicherung selbst entscheiden, ob sie dennoch zahlt oder nicht. Sie muss ihrem Versicherungsnehmer nicht die Kosten für ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zum Beweis seiner Unschuld erstatten. So das AG München (Az. 331 C 13903/12).
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen anwaltsgerichtliche Entscheidungen und Bescheide der Rechtsanwaltskammer über die berufsrechtliche Beurteilung einer geplanten Werbemaßnahme nicht zur Entscheidung angenommen. Dass für die Werbung von Rechtsanwälten ein Sachlichkeitsgebot gilt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Eine Verletzung von Grundrechten im konkreten Fall habe der Beschwerdeführer nicht hinreichend dargelegt (Az. 1 BvR 3362/14).
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder sieht für die Entgeltstufen bei Einstellung eine unterschiedliche Behandlung von einschlägiger Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber gegenüber solcher aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber vor. Das ArbG Berlin hält diese Unterscheidung für nicht vereinbar mit der europarechtlich gewährleisteten Freizügigkeit (Az. 60 Ca 4638/14).
Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebs einen Schaden verursachen, haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer. So entschied das BAG (Az. 8 AZR 67/14).
Das LAG Berlin-Brandenburg entschied, dass eine arbeitsvertraglich vereinbarte unbedingte Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung im Falle eines Betriebsübergangs den Betriebserwerber bindet und ihre Wirkung nicht durch den Abschluss von Haustarifverträgen, die nicht kraft Tarifbindung oder einzelvertraglicher Vereinbarung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, beseitigt wird (Az. 24 Sa 1126/14).
Laut BGH haftet die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals nicht auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf ihrem Portal (Az. I ZR 94/13).
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