Kürzung von überhöhten Nebenkosten eines privaten Kfz-Schadensgutachters rechtens

Tritt ein Unfallgeschädigter bei der Beauftragung eines Sachverständigen an diesen seine Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung und dem Unfallverursacher ab, erwirbt der Sachverständige die Forderungen nur, soweit sie berechtigt sind. Ist das Honorar unangemessen hoch, darf die Versicherung die Forderungen kürzen. So das AG München (Az. 343 C 3510/14).

 

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