Das VG Berlin entschied, dass die Rechtsprechung des BGH zur Rechtswidrigkeit der Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei privaten Darlehensverträgen nicht auf Darlehen der öffentlichen Wohnungsbauförderung übertragbar ist (Az. VG 7 K 400.14).
Recht
Das VG Berlin entschied, dass die Rechtsprechung des BGH zur Rechtswidrigkeit der Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei privaten Darlehensverträgen nicht auf Darlehen der öffentlichen Wohnungsbauförderung übertragbar ist (Az. VG 7 K 400.14).
Der Bundesrat lehnt die geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) ab. Er hat grundsätzliche Bedenken, ob sie mit europäischem Recht vereinbar ist. Grund sei die zeitgleiche Entlastung inländischer Fahrzeughalter über die Kfz-Steuer.
Der Bundesrat hat zu dem Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes der Bundesregierung kritisch Stellung genommen.
Die Länder haben einen Gesetzentwurf zum Verbraucherschutz bei Bankpleiten beraten und hierzu eine Stellungnahme abgegeben.
Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Tarifeinheit in Deutschland keine Einwendungen erhoben.
Kommt ein Einkaufswagen, der vom Fahrer eines Pkw neben seinem Kofferraum abgestellt wird, beim Befüllen auf einem abschüssigen Gelände ins Rollen und beschädigt das daneben stehende Fahrzeug, haftet nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern derjenige, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat. So entschied das AG München (Az. 343 C 28512/12).
Laut BayVGH ist der Bauherr einer Wohnanlage mit auch altengerechten Wohnungen nicht verpflichtet, eine Außentreppe als zweiten baulichen Rettungsweg zu errichten (Az. 2 BV 14.1202).
Laut VG Aachen können für die Übernahme in das Beamtenverhältnis Kindererziehungszeiten ausnahmsweise auch bei gleichzeitiger Tätigkeit in der Privatwirtschaft anerkannt werden (Az. 1 K 1555/13).
Das SG Heilbronn hat entgegen einem BSG-Urteil eine Krankenkasse verpflichtet, einer 17-jährigen Behinderten die Kosten für ein Spezialdreirad zu erstatten, da dies notwendig sei, um sie in das Lebensumfeld Nichtbehinderter zu integrieren (Az. S 11 KR 4250/13).
Parkt ein Kraftfahrer sein Fahrzeug erlaubt auf einem Parkplatz und stellt die zuständige Behörde nachträglich Parkverbotsschilder auf, hat der Kraftfahrer die Abschleppkosten zu zahlen, wenn das Fahrzeug am vierten Tag nach Aufstellung der Verbotsschilder abgeschleppt wurde. So das VG Neustadt (Az. 5 K 444/14.NW).
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