Legionellen-Befall stellt Mietmangel erst bei Erreichen des Grenzwertes für eine Gesundheitsgefährdung dar

Das AG München entschied, dass ein Legionellen-Befall in einer Mietwohnung erst dann ein Mietmangel ist, wenn der Grenzwert für eine Gesundheitsgefährdung erreicht wird. Die rein subjektive Wahrnehmung einer Gefahr oder Angst durch den Mieter ist aus der Sicht des Gerichts unbegründet und führt nicht zur Mangelhaftigkeit der Wohnung (Az. 452 C 2212/14).

 

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