Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge vorgelegt. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Recht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge vorgelegt. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Laut OVG Rheinland-Pfalz muss die Stadt Koblenz über eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für einen Werbeständer in Ohrform wegen fehlerhafter Ermessensausübung erneut entscheiden (Az. 1 A 10294/14.OVG).
Laut LAG Baden-Württemberg gilt ein Arbeitsverhältnis mit Entleihunternehmen im Falle eines Scheinwerkvertrages trotz bestehender (Vorrats-) Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Verleihunternehmen als zu Stande gekommen (Az. 4 Sa 41/14).
Das OLG Düsseldorf hat in der „Düsseldorfer Tabelle 2015 u. a. die ab 2015 geltenden Regelsätze für den Kindesunterhalt und die sog. Selbstbehalte festgelegt.
Der BGH hat sich erneut mit dem Anspruch auf Rückforderung einer Schwiegerelternschenkung nach Scheitern der Ehe des eigenen Kindes mit dem Schwiegerkind befasst und dabei die Fragen beantwortet, unter welchen Voraussetzungen Schwiegereltern geschenktes Grundeigentum wegen Störung der Geschäftsgrundlage zurückverlangen können und binnen welcher Frist solche Ansprüche verjähren (Az. XII ZB 181/13).
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Einholung eines Abstammungsgutachtens im Verfahren auf Umgang und Auskunft des mutmaßlichen Vaters richtet (Az. 1 BvR 2843/14).
Die Bundesregierung hat den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf zur Durchführung der europäischen Erbrechtsverordnung beschlossen.
Auch wenn ein Anlieger laut Vertrag verpflichtet ist, die bei einem zusätzlich verlangten Kanalanschluss tatsächlich entstandenen Kosten zu zahlen, haftet er nicht für die Beseitigung von mit Öl verseuchter Erde aus dem Straßenraum, da dieser von Dritten verursachte Schaden ihm auch im weitesten Sinne nicht mehr zurechenbar ist. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 K 79/14.KO).
Das OLG Hamm entschied, dass ein Patient vom Hausarzt 22.000 Euro Schmerzensgeld verlangen kann, wenn die Untersuchung unzureichend war und deswegen ein Krankenhausaufenthalt sowie mehrere Operationen erforderlich waren (Az. 26 U 173/13).
Der BGH entschied, dass ein Mieter gegen seinen Vermieter Anspruch auf Übernahme der Kosten für selbst ausgeführte Schönheitsreparaturen hat, wenn dies so vertraglich vereinbart wurde (Az. VIII ZR 224/13).
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