Laut OLG Oldenburg kann ein Insolvenzverwalter vom Schuldner an sein Kreditinstitut geleistete Zahlungen zurückverlangen, wenn der Schuldner durch diese Zahlungen die übrigen Gläubiger benachteiligen wollte und die Kenntnis davon sich der Bank aufgedrängt habe (Az. 1 U 9/14).