Die Ausbaubeitragssatzung für wiederkehrende Beiträge der Stadt Zell ist lt. VG Koblenz fehlerhaft. Die durch die Satzung festgelegte Abrechnungseinheit erfülle nicht die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Anforderungen (Az. 4 K 590/14).
Recht
Die Ausbaubeitragssatzung für wiederkehrende Beiträge der Stadt Zell ist lt. VG Koblenz fehlerhaft. Die durch die Satzung festgelegte Abrechnungseinheit erfülle nicht die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Anforderungen (Az. 4 K 590/14).
Der BGH hatte die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss (Az. XII ZB 202/13).
Die Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung endet auch im Fall des nahtlosen Vorliegens von sog. Hinderungsgründen (z. B. Erkrankung, Behinderung), spätestens mit dem 37. Lebensjahr. So entschied das BSG (Az. B 12 KR 17/12 R).
Die Bundesregierung will das Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 zu Gerichtsstandsvereinbarungen in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht den Entwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst nur zu einem geringen Teil für gelungen.
Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich 2015 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Das Kabinett hat eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht.
Die Menschen in Deutschland werden immer älter und das führt dazu, dass auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Ein vom Bundesfamilien- und Bundesarbeitsministerium gemeinsam vorgelegtes Gesetz soll betroffene Familien und auch die Wirtschaft entlasten.
Das SG Berlin hob Bescheide der Rentenversicherung auf. Zwar sei es zutreffend, dass der Tonassistent im ARD-Hauptstadtstudio nicht als Selbständiger tätig geworden sei, sondern in abhängiger und damit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Allerdings schulde nicht das klagende Subunternehmen die Sozialabgaben, sondern der RBB (Az. S 81 KR 280/12).
Das AG Hannover hat es aufgrund der Beweislage als erwiesen angesehen, dass ein Seemann nicht Vater einer 2009 verstorbenen Tochter ist und der Vaterschaftsanfechtung stattgegeben (Az. 631 F 366/14).
Das Kammergericht hat die sofortige Beschwerde des Landes Berlin gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin über die Zulässigkeit des Rechtsweges vor den ordentlichen Gerichten zurückgewiesen. Es handele sich um eine Streitigkeit, die nicht durch die Verwaltungsgerichte zu entscheiden sei. Denn die Klägerinnen könnten sich in erster Linie auf Ansprüche gemäß § 33 Abs. 1 GWB stützen (Az. 2 W 4/14 Kart).
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen