Laut EuGH dürfen die EU-Mitgliedstaaten Stromversorgern Anreize zur Förderung der Erzeugung von Ökostrom durch die nationalen Erzeuger geben. Eine entsprechende flämische Regelung ist daher mit dem EU-Recht vereinbar (C-204/12 u. a.).
Recht
Laut EuGH dürfen die EU-Mitgliedstaaten Stromversorgern Anreize zur Förderung der Erzeugung von Ökostrom durch die nationalen Erzeuger geben. Eine entsprechende flämische Regelung ist daher mit dem EU-Recht vereinbar (C-204/12 u. a.).
Der Staat steht in der Verantwortung, Gefahren und Kriminalität im Internet wirksam abzuwehren. Um dieser Verantwortung für die öffentliche IT-Sicherheit gerecht zu werden, will die Bundesregierung mit der Digitalen Agenda das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weiter stärken.
Google darf Verbrauchern, die sich per E-Mail an die von Google im Impressum angegebene Support-Adresse wenden, nicht „die Kommunikation über E-Mail verweigern“. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden (Az. 52 O 135/13).
Der EuGH bestätigte das Urteil des EuG und billigt damit die Entscheidung der Kommission, die von MasterCard praktizierten multilateralen Interbankenentgelte zu verbieten (Rs. C-382/12).
Der EuGH entschied, dass ein Mitgliedstaat Bibliotheken gestatten darf, bestimmte Bücher aus ihrem Bestand ohne Zustimmung der Rechtsinhaber zu digitalisieren, um sie an elektronischen Leseplätzen bereitzustellen (Az. C-117/13).
Im Streit um den Aromastoff Piperonal hat das OLG München die Berufung der Stiftung Warentest gegen die einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Damit ist es der Stiftung Warentest weiterhin nicht erlaubt, Aussagen zur Art der Herstellung des Aromastoffs Piperonal in der Schokolade „Ritter Sport Voll-Nuss“ zu machen (Az. 18 U 516/14).
Die Abordnung eines beim Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen als Wachmann beschäftigten ehemaligen Mitarbeiters zum Bundesverwaltungsamt kann lt. LAG Berlin-Brandenburg auf auf das arbeitgeberseitige Direktionsrecht nach den §§ 4 TVöD, 106 GewO gestützt werden (Az. 15 SaGa 1468/14).
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Drittstaatsangehörige in ihr Hoheitsgebiet zuzulassen, die sich dort mehr als drei Monate zu Studienzwecken aufhalten möchten, sofern sie die im Unionsrecht abschließend vorgesehenen Zulassungsbedingungen erfüllen. Es ist den Mitgliedstaaten somit nicht erlaubt, zusätzliche Zulassungsbedingungen einzuführen. So der EuGH (Rs. C-491/13).
Der EuGH nimmt eine Klarstellung des Umfangs des Verbraucherschutzes im Fall der Bestellung einer Immobiliarsicherheit auf ein Eigenheim vor. Das Grundrecht auf eine Wohnung ist von nationalen Gerichten bei der Umsetzung der Richtlinie 93/13 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen zu berücksichtigen (Rs. C-34/13).
Ärzte bieten häufig Untersuchungen oder Therapien an, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Diese Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen Patienten meist selbst zahlen. Darüber informiert die Bundesregierung.
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