Rentnerin darf zu viel gezahlte Rente behalten

Nur wenn grobe Fahrlässigkeit des Versicherten vorliegt, ist laut SG Gießen die Rentenversicherung berechtigt, eine zu Unrecht gezahlte Rente zurückzufordern. Sie muss dann innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Tatsachen, die zur Rechtswidrigkeit geführt haben, tätig werden. Wird dies nicht beachtet, darf ein Rentner die zu viel gezahlte Rente behalten (Az. S 4 R 451/12).

 

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Urlaubsabgeltung als Schadensersatz

Der Arbeitgeber ist lt. LAG Berlin-Brandenburg verpflichtet, den Urlaubsanspruch nach dem BUrlG von sich aus zu erfüllen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und verfällt der Urlaubsanspruch deshalb, hat der Arbeitgeber ggf. Schadensersatz in Form eines Ersatzurlaubs zu leisten bzw. diesen Ersatzurlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten (Az. 21 Sa 221/14).

 

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