Die Eckpunkte für das 25. BAföG-Änderungsgesetz beinhalten umfangreiche Verbesserungen in Struktur und Substanz. Mit Beginn des Schuljahres 2016 bzw. ab Wintersemester 2016/17 wird zusätzlich zu der siebenprozentigen Anhebung der Bedarfssätze der Wohnzuschlag überproportional auf 250 Euro angehoben.