Nach der Bundesregierung hat auch der Bundesrat das Lebensversicherungsreformgesetz gebilligt. Das Gesetz soll Lebensversicherer und Versicherungsnehmer vor den Folgen der bestehenden Niedrigzinsen schützen.
Recht
Nach der Bundesregierung hat auch der Bundesrat das Lebensversicherungsreformgesetz gebilligt. Das Gesetz soll Lebensversicherer und Versicherungsnehmer vor den Folgen der bestehenden Niedrigzinsen schützen.
Der Bundesrat hat dem Tarifautonomiestärkungsgesetz zugestimmt. Es wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt. Ab 01.01.2015 gilt dann ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro.
Laut VG Münster ist für Fahrten mit sog. Tandems mit zwei bis 22 Sitzplätzen im Stadtgebiet Münsters unter Umständen eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich (Az. 8 K 1591/13).
Der EuGH hat die von der EU gegen die O2-Mutter Telefonica wegen Verstoßes gegen das EU-Wettbewerbsrecht verhängte Geldbuße von 151.875.000 Euro bestätigt (Az. C-295/12).
Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen Staatsangehörigen ein Visum zum Zweck des Ehegattennachzugs nur erteilt, wenn sie einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, verstößt gegen das Unionsrecht. So der EuGH (Az. C-138/13).
Die von der Stadt Freiburg verfügte Verlängerung der Sperrzeit für die Gaststätte „Kiez 57“ bleibt sofort vollziehbar. Die Beschwerde der Betreiberin der Gaststätte gegen die Ablehnung ihres Eilantrages hat keinen Erfolg. So entschied der VGH Baden-Württemberg (Az. 6 S 870/14),
Drei im Mai 2014 zu Stadträten gewählte Kommunalpolitiker haben sich erfolglos gegen die Sitzung des noch geschäftsführenden (alten) Stadtrates am 10. und 11. Juli 2014 gewandt, soweit auf dessen Tagesordnung die Beschlussfassung zur Aufstellung zweier Bebauungspläne steht. Das VG Dresden wies entsprechende vorläufige Rechtsschutzanträge ab (Az. 7 L 571/14).
Die Klage einer Grundstückseigentümerin hatte Erfolg: Das VG Minden hob die Anordnung der Stadt auf, das auf dem Grundstück errichtete Mehrfamilienhaus wegen zu geringen Abstands von der Nachbargrenze zu beseitigen. Wer selbst auf seinem Grundstück zu dicht an die Nachbargrenze baue, könne nicht verlangen, dass der Nachbar die Abstandflächen freihalte (Az. 1 K 1597/11).
Das BVerwG hat entschieden, dass die von einem Möbel- und Einrichtungshaus geplante Werbeaktion „Sie bekommen den Kaufpreis zurück, wenn es am … regnet“, kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) ist (Az. 8 C 7.13).
Die Bundesregierung hat insgesamt vier Gesetzentwürfe beschlossen, um die europäischen Vereinbarungen zur Bankenunion umzusetzen.
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