Durch die Vernetzung der Datenbanken der sieben Mitgliedstaaten Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Niederlande, Österreich, Rumänien und Slowenien leitete die EU-Kommission die EU-weite Verknüpfung nationaler Insolvenzregister ein.
Recht
Durch die Vernetzung der Datenbanken der sieben Mitgliedstaaten Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Niederlande, Österreich, Rumänien und Slowenien leitete die EU-Kommission die EU-weite Verknüpfung nationaler Insolvenzregister ein.
Der EuGH entschied, dass Art. 10c der Richtlinie 69/335/EWG dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Staatskasse einen Anteil der Gebühren erhält, die ein beamteter Notar anlässlich der Beurkundung eines Rechtsgeschäfts erhebt, das eine Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft anderer Art zum Gegenstand hat, die nicht zu einer Erhöhung des Kapitals der übernehmenden oder formwechselnden Gesellschaft führt (Rs. C-524/13).
Ein nächtlicher Sturz auf einer Tagung mit knapp 2 Promille Alkohol im Blut ist lt. SG Heilbronn als Arbeitsunfall anzuerkennen, da der Kläger beim geselligen Beisammensein auch Dienstliches besprochen und sich der Arbeitsunfall auf dem Rückweg zum Hotelzimmer ereignet habe (Az. S 6 U 1404/13).
Der Reiseveranstalter haftet lt. AG München in der Regel nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Reisender im Schwimmbadbereich auf nassen Fliesen ausrutscht (Az. 182 C 1465/14).
Die Wohnraummiete in Berlin darf nach Inkrafttreten der Kappungsgrenzen-Verordnung nur noch um 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Es sei Sache der Zivilgerichte, die Wirksamkeit dieser Verordnung in eigener Zuständigkeit zu überprüfen. Die Überprüfung habe ergeben, dass die Verordnung wirksam sei, so das LG Berlin (Az. 67 S 121/14).
Das LAG Düsseldorf wies die Klage eines 63 Jahre alten Oberarztes ab, der an einer Universität beschäftigt war und beantragt hatte, diese zu verurteilen, ihn als Oberarzt und Operateur im Universitätsklinikum zu beschäftigen, mindestens aber zu 100 Operationen im Jahr einzuteilen. Nur das Universitätsklinikum hätte jedoch die begehrte Beschäftigung zuweisen können. Dieses sei jedoch nicht verklagt gewesen (Az. 10 Sa 101/14).
Die Stelle des Präsidenten des Landgerichts Trier darf vorläufig nicht mit dem derzeitigen Präsidenten des Landgerichts Zweibrücken besetzt werden. Die Auswahlentscheidung sei fehlerhaft gewesen und es sei nicht ausgeschlossen, dass bei einer fehlerfreien Wiederholung der Auswahl ein anderes Ergebnis erzielt worden wäre (Az. 10 B 10320/14).
Der BGH hat entschieden, dass Falschparker dem Besitzer der Parkfläche keine unangemessen hohen Abschleppkosten erstatten müssen (Az. V ZR 229/13).
Das OLG Oldenburg hat einer Klägerin 20.000 Euro aus einer Gewinnzusage zugesprochen und den Geschäftspartner eines Postfachbetreibers als Sender der Gewinnzusage zur Zahlung verurteilt (Az. 11 U 23/11).
Die Anhörung zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung ist lt. BMWi eingeleitet worden. Nach der Besonderen Ausgleichsregelung wird die EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen und für Schienenbahnen begrenzt.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen