Zweifel an der Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses für Ausländer, die sich zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, mit dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union rechtfertigen im Rahmen einer Folgenabwägung die vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld II. So das SG Dortmund (Az. S 19 AS 5107/13 ER).