Urteil des OVG Bremen zur Genehmigung von Tierversuchen rechtskräftig

Das OVG Bremen hat festgestellt, dass die Freie Hansestadt Bremen verpflichtet war, dem Leiter der Abteilung Neurobiologie des Instituts für Hirnforschung der Universität Bremen die von diesem beantragte tierschutzrechtliche Genehmigung von Tierversuchen zu erteilen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat das BVerwG zurückgewiesen (Az. 3 B 29.13).

 

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