Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Bot ist die spanische Regelung mit dem Unionsrecht unvereinbar, jedoch müssen die Unternehmen den Kunden die Preise für die Dienstleistung auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn des Buchungsvorgangs auf „Opt-in“-Basis mitteilen (Rs. C-487/12).