Ein Beamter, dem Altersteilzeit im sog. Blockmodell bewilligt worden ist und der vor Eintritt in die Freistellungsphase wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand tritt, erhält eine Ausgleichszahlung. Für Krankheitszeiten ist diese jedoch auf ein halbes Jahr begrenzt. So entschied das VG Koblenz (Az. 6 K 708/13).