Das OVG Rheinland-Pfalz sprach einem Feuerwehrbeamten ein erhöhtes Unfallruhegehalt zu, weil er sich während eines Einsatzes einer besonderen Lebensgefahr ausgesetzt hatte und zwischenzeitlich aufgrund der aus diesem Dienstunfall stammenden gesundheitlichen Probleme wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand getreten ist (Az. 2 A 10407/13).