Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nach einem ergänzenden Heil- und Kostenplan muss das Jobcenter nicht übernehmen, wenn es sich weder um einen laufenden, noch einen besonderen Bedarf handelt und dieser nicht unabweisbar ist, da die medizinisch notwendige Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. So das BSG (Az. B 4 AS 6/13 R).