Der Zuschuss zu einem in einem Sportverein ausgeübten Sport stellt keine Leistung im Sinne des SGB V dar

Zu den möglichen Präventionsleistungen, die eine Krankenkassen zu gewähren hat, gehört nach den gesetzlichen Vorschriften kein monatlicher Zuschuss zu einem Karate- bzw. Sportkurs. Sofern eine Krankenkasse vergleichbare Sportangebote ihren Mitgliedern unterbreite, handele es sich um rein freiwillige Leistungen, auf die kein Anspruch bestehe. So entschied das SG Koblenz (Az. S 8 KR 355/13).

 

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