Das LSG Sachsen entschied, dass nicht ohne Weiteres Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, wenn die Höhe der neuen Regelsätze für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Streit stehen (Az. L 3 AS 391/13 B).
Recht
Das LSG Sachsen entschied, dass nicht ohne Weiteres Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, wenn die Höhe der neuen Regelsätze für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Streit stehen (Az. L 3 AS 391/13 B).
Die EU-Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, hat eine bis zum 26.07.2013 laufende Konsultation zur neuen EU-Strategie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2013-2018 eingeleitet.
Entstehen einem Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II mit Laktoseintoleranz aufgrund seiner vegetarischen Lebensweise tatsächlich keine Mehrkosten gegenüber einem Gesunden, hat er keinen Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 6 AS 291/10).
Bund und Länder haben sich auf Änderungen im Wettbewerbsrecht geeinigt und damit das über sechsmonatige Vermittlungsverfahren zur 8. GWB-Novelle erfolgreich beendet.
Ein Hund einer Verkäuferin, der sich eigenmächtig in den einzigen Eingangsbereich eines Ladengeschäfts begeben hat und dort so ruht, dass er den Zugang zum Geschäft versperrt, stellt ein gefährliches Hindernis dar. Verletzt sich ein Kunde beim Verlassen des Geschäfts, weil er über den Hund stürzt, haftet die Tierhalterin. So das OLG Hamm (Az. 19 U 96/12).
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, welcher Maßstab anzulegen ist, um zu beurteilen, ob eine Mietwohnung in schallschutztechnischer Hinsicht einen Mangel aufweist (Az. VIII ZR 287/12).
Die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts, der sich gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten durch eine Satzungsvorschrift des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern wendet, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. So entschied der VGH Rheinland-Pfalz (Az. VGH B 6/12).
Der BGH hat in einem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen angeblich verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden ihres damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Schrempp die Sache zu weiteren Sachverhaltsfeststellungen an das OLG zurückverwiesen (Az. II ZB 7/09).
Laut LG Ansbach können Gläubiger bereits zwei Jahre nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ohne besondere Gründe von ihren Schuldnern die Abgabe einer neuen Vermögensauskunft verlangen (Az. 1 T 573/13).
Die Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die klein gedruckt und in einem Aushang über Produkte und Preise versteckt sind, ist überraschend mit der Folge, dass die Bedingungen nicht wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, selbst wenn sie zur Einsichtnahme in der Filiale vorhanden gewesen wären. So entschied das AG München (Az. 262 C 22888/12).
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