Schadensersatzklage gegen ehemalige Vorstände der Accessio AG abgewiesen

Das OLG Schleswig-Holstein hat die Schadenersatzklage von Kunden des Wertpapierdienstleistungsunternehmen Accessio AG gegen die beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder abgewiesen, weil es nicht als erwiesen ansah, dass die Vorstandsmitglieder die Kundenberater systematisch zu einer fehlerhaften Anlageberatung veranlasst haben (Az. 5 U 140/12).

 

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