Die Klage einer Supermarktkundin gegen den Discounter wegen eines Sturzes vor dem Kühlregal blieb erfolglos. Der Ladenbetreiber konnte lt. LG Coburg nachweisen, dass er seiner Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle und Reinigung der Böden ausreichend nachgekommen war (Az. 21 O 281/12).