Der Petitionsausschuss spricht sich für die Änderung der geltenden Rechtslage hinsichtlich der Benutzung von Smartphones während der Autofahrt aus.
Recht
Der Petitionsausschuss spricht sich für die Änderung der geltenden Rechtslage hinsichtlich der Benutzung von Smartphones während der Autofahrt aus.
Der Innenausschuss des Bundestages verabschiedete den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“, wonach die Öffentlichkeit bei der Planung von Großvorhaben künftig stärker beteiligt werden soll.
Der Vermittlungsausschuss hat einen Kompromiss zum SEPA-Begleitgesetz erzielt. Er sieht vor, die umstrittenen Regelungen zur reduzierten Beteiligung der Verbraucher an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer aus dem Gesetz zu streichen. Bundestag und Bundesrat müssen die empfohlenen Änderungen noch bestätigen.
Einwohnermeldeämter dürfen persönliche Daten der Bürger künftig nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen an Unternehmen weitergeben. Darauf einigten sich Bund und Länder. Der Kompromiss muss nun noch vom Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.
Das VG Koblenz entschied, dass Angler nach dem Landesfischereigesetz zwar die an ein Gewässer angrenzenden Ufer zum Angeln betreten, auf dem Weg dorthin jedoch grundsätzlich keine fremden Grundstücke ohne Zustimmung des Berechtigten überqueren dürfen (Az. 6 K 869/12).
Experten wollen die Situation für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Nachmittag des 25.02.2013. Grundlage waren jeweils ein Antrag der Koalitionsfraktionen, der SPD- sowie der Linksfraktion.
Der EuGH entschied, dass die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen entschädigt werden müssen, wenn ihr Flug am Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr ankommt.
Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage stattgegeben.
Der Verbraucher trägt das Risiko, wenn ihm ein von ihm beauftragter Anlageberater eine unwirtschaftliche Kapitalanlage vermittelt und hat deswegen keinen Schadensersatzanspruch gegen das das Anlagegeschäft finanzierende Kreditinstitut. So entschied das OLG Hamm (Az. I-34 U 3/12).
Ein im Tierheim verwahrter Hund darf nicht ohne Vorankündigung veräußert werden, nur weil der Tierhalter für rund zwei Monate stationär in ein Krankenhaus aufgenommen wird. Das entschied das VG Berlin (Az. 24 L 25.13).
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