Erfolglos klagte ein Autoeigentümer gegen seinen Teilkaskoversicherer auf Wertersatz seines angeblich gestohlenen VW-Busses. Das LG Coburg sah eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Unredlichkeit des Klägers und die Vortäuschung einer Entwendung (Az. 22 O 717/11).