Tragischer Unfall beim Kitesurfen – keine Schadensersatzansprüche des schwerverletzten jugendlichen Klägers

Einem nach einem Unfall beim Kitesurfen querschnittsgelähmten Jugendlichen steht kein Schadensersatzanspruch gegen die Bekannten zu, die ihm die Kite-Ausrüstung überlassen und Starthilfe geleistet haben, weil ein pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten der Bekannten nicht feststellbar ist. So entschied das OLG Hamm (Az. I-6 U 57/12).

 

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