Die Bundesregierung will den als risikoreich angesehenen Hochfrequenzhandel mit Wertpapieren einschränken. Dazu sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel eine ganze Reihe von Maßnahmen vor.
Recht
Die Bundesregierung will den als risikoreich angesehenen Hochfrequenzhandel mit Wertpapieren einschränken. Dazu sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel eine ganze Reihe von Maßnahmen vor.
Der BGH hat in zwei Fällen entschieden, dass Anleger, die insbesondere „Lehman-Zertifikate“ per Telefon oder E-Mail erworben haben, ihre auf Abschluss der Erwerbsverträge mit der Bank gerichtete Willenserklärung nicht nach den Regeln über den Fernabsatz widerrufen können (Az. XI ZR 384/11 und XI ZR 439/11).
Das OLG Karlsruhe entschied im Fall von Schadensersatzklagen gegen die Bausparkasse Badenia, dass keine Verjährung der Ansprüche trotz Kenntnis des Prozessbevollmächtigten vom BaFin-Bericht vorliege (Az. 17 U 236/11).
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer Buchautorin und ehemaligen Tagesschau-Sprecherin nicht zur Entscheidung angenommen. Sie war gegen einen im Hamburger Abendblatt erschienenen Artikel vorgegangen (Az. 1 BvR 2720/11).
Das OLG Hamm hat entschieden, dass jemand, der seinen Gegenspieler beim Fußball rücksichtslos foult, für die Verletzungen haftet, die er dem Gegner bei dem unfairen Zweikampf zufügt (Az. I-6 U 241/11).
Laut VG Freiburg liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor, wenn Hauptschullehrer, die in ein Funktionsamt (Rektor, Konrektor, Besoldungsgruppe A 13) befördert wurden, keine sog. Seminarzulage erhalten (Az. 5 K 2662/10).
Börsen und Banken haben Änderungen an einem von der Bundesregierung vorgelegten Finanzmarktregulierungsgesetz verlangt. So warnte die Frankfurter Deutsche Börse Group am 26.11.2012 in einer Anhörung des Finanzausschuss vor „unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiken“, falls bestimmte Vorschriften aus dem deutschen Insolvenzrecht in den zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf eingefügt würden.
Ein Reiseunternehmen schuldet keine nicht behinderten Mitreisenden. Der Umstand, dass manche Menschen eine intensivere Betreuung durch die Reiseleitung erfordern, ist kein Reisemangel. Darauf wies das AG München hin (Az. 223 C 17592/11).
Der Betreiber einer Sauna ist nicht verpflichtet, zur Vermeidung von Unfällen beim Saunabetrieb das körperliche Wohlbefinden der Benutzer in engen Zeitabständen zu kontrollieren. So entschied das OLG Hamm (Az. I-12 U 52/12).
Der Bundesrat hat am 23.11.2012 25 Gesetzesbeschlüsse aus dem Deutschen Bundestag gebilligt. Sie werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
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