Mit den vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen werden Bürgerinnen und Bürger künftig im Zivilprozess über Form, Frist und zuständiges Gericht für ein Rechtsmittel unterrichtet. Die Unterrichtung über das zulässige Rechtsmittel stärkt die Bürgerfreundlichkeit der Justiz. Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch die Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug erleichtert. Es werden gleichzeitig unzulässige, insbesondere nicht fristgerecht eingelegte Rechtsbehelfe vermieden. Auf diese Weise wird der Rechtsschutz des Einzelnen im gesamten Zivilprozess verbessert. Das BMJ informiert.
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