Laut VGH Baden-Württemberg verletzt die gezielte Ansprache von Frauen auf eine Schwangerschaft oder gar einen Schwangerschaftskonflikt in der Nähe einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (sog. „Gehsteigberatung“) das Persönlichkeitsrecht der angesprochenen Frauen (Az. 1 S 36/12).