BVerfG: Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Ratifikation von ESM-Vertrag und Fiskalpakt überwiegend erfolglos

Das BVerfG hat Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem Bundespräsidenten vorläufig zu untersagen, die Gesetze zur Ratifikation des ESM-Vertrags und des Fiskalvertrags zu unterzeichnen, mit der Maßgabe abgelehnt, dass eine Ratifizierung des ESM-Vertrages nur zulässig ist, wenn völkerrechtlich sichergestellt wird, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf 190 Mrd. Euro begrenzt sind und die Regelungen des ESM-Vertrages über die Unverletzlichkeit der Unterlagen des ESM und die berufliche Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen einer umfassenden Unterrichtung des Bundestages und des Bundesrates nicht entgegenstehen (Az. 2 BvR 1390/12, u. a.).

 

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