Verkauf von Gutscheinen ist eine umsatzsteuerbare Leistung

Das FG Münster entschied, dass der Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse über das Internet eine steuerbare Leistung an den Kunden und keine Vermittlungsleistung an den Veranstalter darstellt (Az. 5 K 1404/18).

FG Münster, Mitteilung vom 15.10.2020 zum Urteil 5 K 1404/18 vom 17.09.2020

Mit Urteil vom 17. September 2020 (Az. 5 K 1404/18 U) hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass der Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse über das Internet eine steuerbare Leistung an den Kunden und keine Vermittlungsleistung an den Veranstalter darstellt.

Der Kläger betrieb in den Streitjahren 2013 und 2014 ein Internetportal, auf dem er verschiedene Freizeiterlebnisse anbot. Die Inanspruchnahme setzte den Erwerb eines Gutscheins voraus, die der Kläger im eigenen Namen und für eigene Rechnung verkaufte. Über das Internetportal konnten die Erwerber das Erlebnis auswählen und Termine vereinbaren. Die hierfür erforderlichen Informationen stellte der Kläger den Kunden zur Verfügung. Für den Fall der Inanspruchnahme der Leistung durch einen Gutscheininhaber leitete der Kläger den entsprechenden Betrag unter Abzug einer „Vermittlungsprovision“ an den jeweiligen Veranstalter weiter und erteilte hierüber eine Gutschrift mit Umsatzsteuerausweis.

In seinen Umsatzsteuererklärungen behandelte der Kläger nicht die Zahlungen der Kunden für die Gutscheine, sondern lediglich die Vermittlungsprovisionen als steuerbare Umsätze. Das Finanzamt behandelte demgegenüber bereits den Verkauf der Gutscheine als umsatzsteuerbare Leistungen und minderte das Entgelt im Fall der Einlösung der Gutscheine nach § 17 UStG um die an die Veranstalter weitergeleiteten Beträge.

Der 5. Senat des Finanzgerichts Münster hat die hiergegen erhobene Klage abgewiesen. Der Kläger habe steuerbare sonstige Leistungen an die Gutscheinerwerber erbracht. Mit dem Betrieb seines Internetportals habe er dem Kunden eine Infrastruktur zur Verfügung gestellt, die angebotenen Erlebnisse zu buchen und in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen hätten nicht nur die Ausstellung der Gutscheine zum Inhalt gehabt, sondern auch weitere Prozesse wie die Übermittlung der für die Terminvereinbarung erforderlichen Kontaktdaten sowie die Durchführung und Organisation der Erlebnisse umfasst.

Der Kläger habe auch die von den Veranstaltern ausgeführten Erlebnisleistungen nicht lediglich vermittelt. Vielmehr seien diese Leistungen zunächst von den Veranstaltern an den Kläger erbracht worden und er habe sie an die Kunden weiter geleistet. Er sei gegenüber den Kunden als leistender Unternehmer aufgetreten, da er die Leistungen auf seinem Internetportal angeboten und entsprechende Organisationsleistungen erbracht habe.

Einen Vorsteuerabzug aus den Leistungen der Veranstalter könne der Kläger mangels ordnungsgemäßer Rechnungen jedoch nicht in Anspruch nehmen. Das Finanzamt habe auch zu Unrecht eine Minderung der Bemessungsgrundlage um die an die Veranstalter weitergeleiteten Zahlungen nach § 17 UStG vorgenommen, was jedoch wegen des Verböserungsverbots nicht zur Festsetzung einer höheren Umsatzsteuer führe.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Quelle: FG Münster, Newsletter Oktober 2020

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Fast 9 von 10 Unternehmen planen das Ende der Briefpost

Die deutsche Wirtschaft macht bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsprozesse in diesem Jahr kräftig Druck. So sagen fast 9 von 10 Geschäftsführern und Vorständen in Deutschland, ihr Unternehmen habe das Ziel, Briefpost durch digitale Kommunikation zu ersetzen. Das ist lt. Bitkom doppelt so viel wie 2018.

Bitkom, Pressemitteilung vom 14.10.2020

  • Deutsche Wirtschaft verabschiedet sich in der Corona-Pandemie von Papier und analoger Kommunikation
  • Nutzung von Smartphones und Videokonferenzen legt deutlich zu
  • Bitkom präsentiert Digital Office Index 2020

Papierstapel, Briefe und Aktenordner haben ausgedient: Die deutsche Wirtschaft macht bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsprozesse in diesem Jahr kräftig Druck. So sagen fast 9 von 10 Geschäftsführern und Vorständen in Deutschland (86 Prozent), ihr Unternehmen habe das Ziel, Briefpost durch digitale Kommunikation zu ersetzen. Das ist doppelt so viel wie 2018, als es noch 43 Prozent waren. Fast zwei Drittel der Unternehmen (63 Prozent) gelingt dies bereits zunehmend – ebenfalls ein deutlicher Anstieg gegenüber 2018 (30 Prozent). Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.104 Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland, die im Auftrag des Digitalverbands Bitkom im Mai und Juni 2020 durchgeführt wurde. „Das Digital Office setzt sich in der deutschen Wirtschaft durch und ist in den vergangenen Monaten zum Inbegriff für Arbeitsfähigkeit und Zusammenarbeit in Unternehmen geworden. Je digitaler die Unternehmen aufgestellt und je etablierter digitale Prozesse sind, desto besser kommen sie durch diese herausfordernde Zeit“, sagt Peter Collenbusch, Vorsitzender des Kompetenzbereichs Digital Office im Bitkom. „Die Geschäftsprozesse der Zukunft laufen ausschließlich digital. Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren bereits entscheidende Weichen gestellt. Die Corona-Pandemie hat dem Digital Office einen weiteren Boost verliehen.“

Corona-Pandemie führt zu Investitionen in Hardware und Software

2020 ist auch der Anteil jener Unternehmen deutlich gestiegen, die eine Strategie zur Bewältigung des digitalen Wandels verfolgen: von 68 Prozent im Jahr 2018 auf 75 Prozent im Jahr 2020. Das geht bei vielen auch mit gesteigerten Investitionen in die Digitalisierung einher. Fast 4 von 10 Unternehmen (38 Prozent) wollen im laufenden Jahr grundsätzlich mehr Geld in die Digitalisierung ihrer Büro- und Verwaltungsprozesse investieren als in 2019. Bei 31 Prozent bleibt die Höhe der Investitionen gleich. Jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) fährt den finanziellen Ausbau des Digital Office 2020 allerdings zurück. „Angesichts der wirtschaftlichen Lage ist die Zurückhaltung mancher Unternehmen nachvollziehbar. Allerdings muss jedem klar sein, dass mit einer konsequenten Digitalisierung die eigene Widerstandsfähigkeit – insbesondere vor dem Hintergrund dieser herausfordernden Zeit – deutlich gesteigert wird“, betont Collenbusch. Im ersten Halbjahr 2020 hat die Corona-Pandemie so auch für konkrete Investitionen gesorgt: Mehr als jedes zweite Unternehmen (55 Prozent) hat die Investitionen in Hardware wie mobile Endgeräte erhöht. 39 Prozent gaben mehr Geld für Software aus, etwa in Form von Lizenzen für bestimmte Anwendungen.

Jeder zweite Angestellte nutzt beruflich Smartphone, Tablet oder Notebook

Bereits 55 Prozent aller Festangestellten nutzen 2020 ein mobiles Arbeitsgerät mit Internetzugang, also ein Smartphone, Tablet oder Notebook. 2018 waren es noch 48 Prozent. Die Unterschiede zwischen den Branchen sind groß: Bei Banken und Finanzdienstleistern verfügen sogar 93 Prozent der Festangestellten über ein mobiles Arbeitsgerät, 89 Prozent sind es bei Versicherungen. Bei der Öffentlichen Verwaltung, die im Zuge der Studie ebenfalls berücksichtigt wurde, nutzen nur 40 Prozent der festangestellten Mitarbeiter ein mobiles Arbeitsgerät für geschäftliche Zwecke.

6 von 10 Unternehmen nutzen Video-Konferenzen

Bei der internen und externen Kommunikation setzen die Unternehmen 2020 insgesamt sehr viel stärker auf digitale Kanäle. Gleichwohl nutzen noch 49 Prozent „häufig“ oder „sehr häufig“ das Fax – allerdings ist hier ein Rückgang von 13 Prozentpunkten gegenüber 2018 zu verzeichnen, als es noch 62 Prozent waren. Das klassische Festnetz-Telefon ist ungebrochen beliebt: Alle befragten Unternehmen (100 Prozent) haben es aktuell im Einsatz. Das gleiche gilt für E-Mails, die ebenfalls von allen befragten Unternehmen genutzt werden. Eine deutliche Zunahme von 30 Prozentpunkten gibt es beim Smartphone-Einsatz: 81 Prozent der Unternehmen nutzen es häufig oder sehr häufig für die interne und externe Kommunikation (2018: 51 Prozent). Video-Konferenzen mithilfe von Zoom, Skype oder GotoMeeting legen ebenfalls stark zu und werden bei 61 Prozent der Unternehmen rege genutzt – 48 Prozent waren es 2018. Jedes zweite Unternehmen (50 Prozent) kommuniziert auch über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal oder Telegram (2018: 37 Prozent), rund jedes dritte (36 Prozent) organisiert die Teamarbeit über digitale Kollaborationstools wie Slack oder Microsoft Teams. Auch die häufige oder sehr häufige Nutzung sozialer Medien ist weit verbreitet: 29 Prozent aller Unternehmen sind auf Twitter, Facebook, LinkedIn und anderen aktiv (2018: 25 Prozent). Bei großen Unternehmen ab 500 Mitarbeitern sind es sogar 51 Prozent.

Öffentliche Verwaltung ist Vorreiter bei E-Rechnungen

Die E-Rechnung ist in diesem Jahr Top-Thema im Bereich Digital Office: Vom 27. November 2020 an müssen Unternehmen, die im Auftrag des Bundes tätig sind, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format übermitteln. Doch erst 30 Prozent aller Unternehmen tun dies aktuell. 2018 lag dieser Wert noch bei 19 Prozent und hat sich damit deutlich gesteigert. Vorreiter ist mit 82 Prozent allerdings die Öffentliche Verwaltung. „Die E-Rechnung macht die Betriebe zukunftsfest und hilft, Papierberge in den Unternehmen und in der Verwaltung abzubauen. Die Rechnungsstellung und -verarbeitung wird einfacher und schneller, die Unternehmen sparen Kosten und schonen vor allem die Umwelt, weil weniger Papier verbraucht wird und Transportwege entfallen“, sagt Linda Oldenburg, Vorsitzende des Arbeitskreises Digitale Geschäftsprozesse im Bitkom. „Die Einführung der E-Rechnung geht aber über ein simples Update der Rechnungssoftware hinaus. Es sind weit mehr Geschäftsprozesse von diesem Vorgang betroffen und auch die Arbeitsinhalte von Mitarbeitern werden sich deutlich verändern. Es ist deshalb wichtig, dass sich alle betroffenen Unternehmen ausführlich und zeitnah mit der Einführung der E-Rechnung befassen.“ Insbesondere kleine Unternehmen haben bei der E-Rechnung noch Nachholbedarf: Erst 22 Prozent nutzen dieses Format. Bei den Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitern sind es 58 Prozent und sogar 68 Prozent bei den Großunternehmen ab 500 Angestellten.

Zwei Drittel der Unternehmen setzen ECM-Anwendungen ein

Insgesamt organisieren und verwalten zwei Drittel der Unternehmen Dokumente und Inhalte digital: 68 Prozent nutzen Lösungen für das Enterprise Content Management (ECM), also digitale Anwendung, die die Erstellung, Bearbeitung und Speicherung von Dokumenten und Dateien umfasst. „ECM-Lösungen sind die wichtigste Grundlage für die Digitalisierung von Büro- und Verwaltungsprozessen“, betont Oldenburg. Das gleiche gilt für das CRM, also ein Customer Relationship Management, mit dem Kundenkontakte und die Kommunikation mit Kunden digital verwaltet werden: 6 von 10 Unternehmen (60 Prozent) nutzen eine solche Anwendung. Mehr als drei Viertel (77 Prozent) setzen auf ERP-Lösungen, also Enterprise Resource Planning, mit denen etwa Material oder Maschinen digital verwaltet werden. „Geschäftsprozesse können mithilfe von Digital-Office-Lösungen enorm vereinfacht werden. Die Mitarbeiter werden dadurch von lästigen Routineaufgaben befreit und können sich so anspruchsvolleren oder kreativeren Inhalten widmen“, so Linda Oldenburg.

Das Digital Office sorgt für zufriedene Kunden

Das Digital Office macht die Unternehmen nicht nur zukunftsfester, effizienter und widerstandsfähiger – es sorgt auch für zufriedenere Kunden. Insgesamt sagen 71 Prozent der Unternehmen, die Kundenzufriedenheit habe seit der Einführung digitaler Lösungen für die Büro- und Verwaltungsprozesse zugenommen. 65 Prozent konnten bestimmte Prozesse automatisieren und damit Mitarbeiter entlasten. 64 Prozent zählen zu den Vorteilen, dass sie auf diese Weise leichter Compliance-Vorschriften erfüllen, also die Einhaltung von Gesetzen oder Richtlinien gewährleisten können. Fast sechs von zehn Unternehmen (58 Prozent) sehen eine gestiegene Datensicherheit – und jedes dritte Unternehmen (32 Prozent) konnte das eigene Geschäftsmodell erweitern oder erneuern und neue Produkte und Dienstleistungen anbieten.

Der Digital Office Index 2020

Der Digital Office Index (DOI) verdeutlicht die Digitalisierung von Büro- und Verwaltungsprozessen, deren Fortschritt und Effekte. Er wurde auf Basis von insgesamt 58 Indikatoren der vorliegenden Studie gebildet. Auf einer Skala von 0 („überhaupt nicht digitalisiert“) bis 100 („vollständig digitalisiert“) erreicht der Digital Office Index in diesem Jahr einen Wert von 55 Punkten.

Dabei existiert jedoch eine Schere zwischen großen und kleinen Unternehmen. Große Unternehmen ab 500 Mitarbeitern erzielen einen Indexwert von 67 Punkten, bei den Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitern liegt der Indexwert bei 59, bei kleineren Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern sind es erst 53 Punkte.

Insgesamt kann sich jedes fünfte Unternehmen (19 Prozent) zu den Vorreitern in Sachen Digitalisierung zählen. 44 Prozent verbuchen einen überdurchschnittlichen Digitalisierungsfortschritt. Damit sind zwei Drittel der Unternehmen der deutschen Wirtschaft bei der Entwicklung des digitalen Büros in diesem Jahr auf einem guten Weg. 26 Prozent sind allerdings unterdurchschnittlich bei ihren Digitalisierungsbemühungen und 11 Prozent zählen zu den Nachzüglern. Die komplette Studie zum Digital Office Index 2020 steht hier zum Download bereit.

Quelle: Bitkom

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EU-Kommission will mit „Renovierungswelle“ die Energieeffizienz von Gebäuden steigern und startet „neues europäisches Bauhaus“

Die EU-Kommission hat ihre Strategie für eine „Renovierungswelle“ zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden in Europa veröffentlicht.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 14.10.2020

Die Europäische Kommission hat am 14.10.2020 ihre Strategie für eine „Renovierungswelle“ zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden in Europa veröffentlicht. Die Renovierungsquote in den nächsten zehn Jahren soll sich mindestens verdoppeln und so die Lebensqualität der Menschen verbessern, die Treibhausgasemissionen in Europa verringern und die Digitalisierung fördern. Ein neues „europäisches Bauhaus“ soll zudem Wissenschaft, Architektur, Design, Kunst, Planung und Zivilgesellschaft zusammenbringen. „Es geht um eine neue Ästhetik des europäischen Green Deals, die gutes Design mit Nachhaltigkeit verbindet“, erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Beim Neuen Bauhaus geht es darum, den Menschen den Grünen Deal näherzubringen – in den Köpfen und ihren Häusern.“

Die Strategie für die Renovierungswelle zeigt auf, dass bis 2030 35 Millionen Gebäude renoviert werden könnten und bis zu 160 000 zusätzliche grüne Arbeitsplätze im Baugewerbe entstehen. Auf Gebäude entfallen ca. 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen. Aber jedes Jahr wird lediglich 1 Prozent des Gebäudebestands durch Renovierungen energieeffizienter. Somit ist es von entscheidender Bedeutung, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um Europa bis 2050 klimaneutral zu machen.

Fast 34 Millionen Europäerinnen und Europäer können es sich nicht leisten, ihre Wohnung zu heizen. Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz dienen daher auch zur Bekämpfung von Energiearmut. Sie wirken sich positiv auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen aus und helfen dabei, die Energierechnungen niedrig zu halten. Die Kommission hat heute in diesem Zusammenhang auch eine an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung zur Bekämpfung von Energiearmut veröffentlicht.

Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „In Europa sollen Beleuchtung, Heizung oder Kühlung der eigenen vier Wände kein Luxus sein, der verheerende Folgen für die Finanzen oder den Planeten hat. Durch die Renovierungswelle werden die Gebäude, in denen wir arbeiten, leben und lernen, verbessert. Gleichzeitig werden unsere Auswirkungen auf die Umwelt verringert und Tausende von Arbeitsplätze für die Menschen in Europa entstehen. Wir brauchen bessere Gebäude, wenn uns an einem besseren Wiederaufbau gelegen ist.“

Kadri Simson, EU-Kommissarin für Energie, ergänzte: „Der grüne Aufschwung beginnt bei uns allen zu Hause. Die Renovierungswelle sieht Maßnahmen zur Beseitigung der zahlreichen Hindernisse vor, aufgrund derer Renovierungen derzeit noch kompliziert, teuer und zeitaufwendig sind und viele dringende Vorhaben nicht in Angriff genommen werden. Wir werden bessere Möglichkeiten zur Messung des Nutzens von Renovierungen vorschlagen. Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz, mehr finanzielle Unterstützung der EU und technische Hilfe werden Finanzierungen durch „grüne“ Hypotheken begünstigen und die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärme- und Kälteerzeugung fördern. All dies wird für Eigentümer, Mieter und Behörden entscheidende Verbesserungen bringen.

Durch die Strategie erhalten Maßnahmen in drei Bereichen Priorität: Dekarbonisierung der Wärme- und Kälteerzeugung, Bekämpfung von Energiearmut und Maßnahmen für Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz sowie Renovierung öffentlicher Gebäude (Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude usw.). Die Kommission schlägt vor, die in der gesamten Renovierungskette – von der Planung und Finanzierung eines Projekts bis zu dessen Fertigstellung – bestehenden Hindernisse durch eine Reihe von Maßnahmen und Instrumenten in den Bereichen Finanzierung und technische Unterstützung zu beseitigen.

Die Strategie wird folgende Leitaktionen umfassen:

  • Strengere Vorschriften, Standards und Informationen in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, um Renovierungen im öffentlichen und privaten Sektor attraktiver zu machen. Darunter fallen auch die schrittweise Einführung verbindlicher Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude, aktualisierte Vorschriften für Energieeffizienzausweise und eine etwaige Ausweitung der Renovierungsanforderungen für den öffentlichen Sektor;
  • Gewährleistung einer leicht zugänglichen und gezielten Finanzierung, unter anderem durch die europäischen Vorzeigeprojekte „Renovieren“ und „Vorantreiben“, die in der Aufbau- und Resilienzfazilität im Rahmen von NextGenerationEU vorgesehen sind, vereinfachte Regeln für die Kombination verschiedener Finanzierungskanäle und vielfältige Anreize für private Finanzierungen;
  • Ausbau der Kapazitäten für die Vorbereitung und Durchführung von Renovierungsprojekten. Dies reicht von der technischen Unterstützung der nationalen und lokalen Behörden bis hin zu Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zugunsten von Beschäftigten, die die neuen „grünen Arbeitsplätze“ ausfüllen;
  • Ausweitung des Marktes für nachhaltige Bauprodukte und -leistungen; darunter fallen die Integration neuer Werkstoffe und naturbasierte Lösungen sowie die Überarbeitung der Rechtsvorschriften über die Vermarktung von Bauprodukten und Zielvorgaben für Wiederverwendung und Verwertung;
  • ein neues europäisches Bauhaus, ein interdisziplinäres Projekt, dem ein Beratungsgremium aus externen Sachverständigen aus Wissenschaft, Architektur, Design, Kunst, Planung und Zivilgesellschaft vorstehen wird. Bis Sommer 2021 wird die Kommission einen breit angelegten, partizipativen Prozess zur gemeinsamen Gestaltung einleiten, bevor sie ein Netz von fünf Gründungs-Bauhäusern im Jahr 2022 in verschiedenen EU-Ländern einrichtet.
  • Entwicklung von stadtteilbezogenen Konzepten für lokale Gemeinschaften, um auf erneuerbaren Energien und Digitalisierung basierende Lösungen zu integrieren und Bezirke mit ausgeglichener Energiebilanz zu schaffen, in denen die Verbraucher zu Prosumenten werden, die Energie an das Netz verkaufen. Die Strategie umfasst auch eine für 100 Bezirke ausgelegte Initiative für bezahlbaren Wohnraum.

Im Zuge der für Juni 2021 vorgesehenen Überprüfung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird erwogen, den Vorgaben für die Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Quellen einen höheren Stellenwert zu geben und ein Mindestniveau an Energie aus erneuerbaren Quellen in Gebäuden einzuführen. Die Kommission wird auch prüfen, wie die Haushaltsmittel der EU neben den Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) zur Finanzierung nationaler, auf einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen zugeschnittener Energieeffizienz- und Energiesparprogramme eingesetzt werden könnten. Der Ökodesign-Rahmen wird weiterentwickelt, damit effiziente, gebäudegerechte Produkte auf den Markt gebracht und ihre Verwendung gefördert werden.

Bei der Renovierungswelle geht es nicht nur darum, den vorhandenen Gebäudebestand energieeffizienter und klimaneutral zu gestalten. Sie kann eine umfassende Veränderung unserer Städte und der baulich gestalteten Umwelt auslösen. Sie kann eine Chance sein, einen zukunftsorientierten Prozess einzuleiten, mit dem Nachhaltigkeit und Ästhetik in Einklang gebracht werden. Wie Präsidentin von der Leyen angekündigt hat, wird die Kommission mit einem neuen europäischen Bauhaus eine neue europäische Ästhetik fördern, die Funktion und Erfindergeist miteinander vereint. Wir wollen dafür sorgen, dass eine lebenswerte Umgebung für niemand ein Luxus ist sowie Leistbarkeit und künstlerischer Anspruch in einer nachhaltigen Zukunft wieder in Einklang bringen.

Quelle: EU-Kommission

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Lebensmittelunternehmer muss mit Salmonellen kontaminierte Fleischdrehspieße vom Markt nehmen

Der Hersteller von mit Salmonellen kontaminierten Fleischdrehspießen muss die bereits in den Verkehr gebrachten Lebensmittel zurücknehmen. Es kommt nicht darauf an, ob eine Gesundheitsgefährdung der Endverbraucher durch ordnungsgemäßes Durchgaren der Fleischdrehspieße in den Gastronomiebetrieben vermieden werden könnte. Das entschied das BVerwG (Az. 3 C 10.19).

BVerwG, Pressemitteilung vom 14.10.2020 zum Urteil 3 C 10.19 vom 14.10.2020

Der Hersteller von mit Salmonellen kontaminierten Fleischdrehspießen muss die bereits in den Verkehr gebrachten Lebensmittel zurücknehmen. Es kommt nicht darauf an, ob eine Gesundheitsgefährdung der Endverbraucher durch ordnungsgemäßes Durchgaren der Fleischdrehspieße in den Gastronomiebetrieben vermieden werden könnte. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14.10.2020 entschieden.

Die Klägerin stellt Fleischdrehspieße her und liefert diese in tiefgefrorenem Zustand an Gastronomiebetriebe aus. Dort werden sie erhitzt und portioniert an Endverbraucher verkauft, etwa als Döner Kebab. Die Fleischdrehspieße sind bei Auslieferung mit dem Hinweis „Vor Verzehr vollständig durchgaren!“ versehen. Nach dem Hygienekonzept der Klägerin werden vor der Auslieferung stichprobenartig Eigenkontrollen vorgenommen und die Proben mikrobiologisch untersucht. Für den Fall einer Salmonellenfeststellung sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen; eine zwingende Rücknahme der betroffenen Charge sieht das Konzept der Klägerin aber nicht vor. Sie ist der Auffassung, eine Beprobung im Herstellungsprozess betreffe nur die Prozesshygiene und müsse daher zu Abhilfemaßnahmen im Herstellungsverfahren führen. Eine Rücknahme der Lebensmittel sei indes nur veranlasst, wenn diese unsicher seien. Da unter Gastronomen bekannt sei, dass Fleischdrehspieße durcherhitzt werden müssten und auf den Lebensmitteln auch ein entsprechender Hinweis angebracht werde, erweise sich das Endprodukt bei normalen Verwendungsbedingungen nicht als gesundheitsschädlich.

Nachdem der Beklagte das Hygienekonzept der Klägerin beanstandet hatte, erhob sie Klage und begehrte die Feststellung, dass sie nicht verpflichtet sei, bei jedem Salmonellenbefall zwingend die betroffene Charge zurückzunehmen und dies in ihrem Hygienekonzept vorzuschreiben. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Urteil geändert und die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben.

Die Pflichten eines Lebensmittelunternehmers in Bezug auf mikrobiologische Kriterien ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005. Nach Art. 7 Abs. 2 dieser Verordnung ist das Erzeugnis oder die Partie Lebensmittel gemäß Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom Markt zu nehmen, wenn die Untersuchung anhand der Lebensmittelsicherheitskriterien unbefriedigende Ergebnisse liefert. Salmonellen dürfen in Fleischzubereitungen mit den vorgesehenen Untersuchungsverfahren nicht nachweisbar sein. Zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit hat der Hersteller seine Produkte im abgabefertigen Zustand zu beproben. Ergibt die vorgeschriebene Untersuchung eine unzulässige Kontamination mit Salmonellen, ist die betroffene Partie vom Markt zu nehmen. Es kommt nicht darauf an, ob auch die tatbestandlichen Voraussetzungen von Art. 19 und 14 VO (EG) Nr. 178/2002 erfüllt sind. Damit kann sich die Klägerin gegen das Bestehen einer Rücknahmepflicht nicht darauf berufen, dass die Drehspieße vor dem Verzehr des Fleisches durchzugaren sind und auf dieses Erfordernis in der Etikettierung hingewiesen wird. Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 enthält für mikrobiologische Kriterien eine Spezialregelung, mit der ein strengerer und präventiver Ansatz verfolgt wird. Mit dem Verweis auf Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird lediglich auf die dort geregelte Ausformung der Pflichten des Lebensunternehmers bei dem vom-Markt-Nehmen des betroffenen Lebensmittels Bezug genommen.

Quelle: BVerwG

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Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG, (Abschnitt 4.3.2 Abs. 4 UStAE)

Das BMF teilt die Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung mit (Az. III C 3 – S-7156 / 19 / 10002 :002).

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 – S-7156 / 19 / 10002 :002 vom 14.10.2020

EuGH-Urteil vom 29. Juni 2017, C-288/16, L.C.

„Die Angabe „1. Juli 2020“ in der Anwendungsregelung des BMF-Schreibens vom 6. Februar 2020 – III C 3 – S-7156 / 19 / 10002 :001 (2020/0057950) -, BStBl I S. 235, welche mit dem BMF-Schreiben vom 2. Juni 2020 – III C 3 – S-7156 / 19 / 10002 :002 (2020/0538130) -, BStBl I S. 545 durch die Angabe „1. Januar 2021“ ersetzt wurde, wird durch die Angabe „1. Januar 2022“ ersetzt.“

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF

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Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2021

Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für das kommende Jahr beschlossen.

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 14.10.2020

Ab 1. Januar 2021 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere wichtige Werte. Sie werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Eine Verordnung dazu hat das Kabinett beschlossen.

Das Bundeskabinett hat am 14.10.2020 die neuen Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für das kommende Jahr beschlossen. Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2021 auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze liegt dann bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro).

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 1. Januar 2021 ebenfalls eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 7.100 Euro im Monat in den alten und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neuen Ländern.

Soziale Absicherung

Die Rechengrößen werden jedes Jahr an die Entwicklung der Einkommen angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten. Ohne diese Anpassung würden Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung – trotz steigenden Lohns – im Verhältnis geringere Renten bekommen. Denn für Einkommen über der Bemessungsgrenze werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben.

Besserverdienende würden zudem mit der Zeit aus der Sozialversicherung „herauswachsen“. Ihr Beitrag würde im Vergleich zu ihrem Einkommen immer kleiner werden.

Rechengröße West Ost
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV 58.050 Euro pro Jahr (4.837,50 Euro pro Monat) 58.050 Euro pro Jahr (4.837,50 Euro pro Monat)
Versicherungspflichtgrenze in der GKV 64.350 Euro pro Jahr (5.362,50 Euro pro Monat) 64.350 Euro pro Jahr (5.362,50 Euro pro Monat)
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung 7.100 Euro pro Monat 6.700 Euro pro Monat
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung 8.700 Euro pro Monat 8.250 Euro pro Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2021 in der Rentenversicherung 41.541 pro Jahr 41.541 pro Jahr
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.290 Euro pro Monat 3.115 Euro pro Monat
Rechengrößen ab 1. Januar 2021 im Überblick

Quelle: Bundesregierung

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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur effektiveren Verfolgung von Geldwäsche

Die Bundesregierung hat am 14.10.2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen.

BMF, Pressemitteilung vom 14.10.2020

Der komplexe Straftatbestand der Geldwäsche soll durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzt werden.

Die Bundesregierung hat am 14.10.2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Grundlagen für eine effektive und konsequente strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche weiter gestärkt werden.

Der Gesetzentwurf ist in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen erarbeitet worden. Er setzt zugleich die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche um.

Mit den neuen Regeln bekommt die Geldwäschebekämpfung noch mehr Biss. Es wird einfacher, Geldwäsche nachzuweisen und Kriminellen illegale Profite abzunehmen. Erstmals kann jede Straftat Vortat der Geldwäsche sein, das ist ein Paradigmenwechsel. Schmutzige Geldströme können wir so schneller und wirksamer trockenlegen. Das schützt Bürgerinnen und Bürger vor kriminellen Machenschaften. Die Reform ist ein Kernelement der Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wir wollen den Kampf gegen Geldwäsche auch auf EU-Ebene verschärfen, indem wir die Regeln, die Aufsicht und den Informationsaustausch ausweiten und stärken.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Wir wollen es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Das ist wichtig, um Täter zu stoppen, die kriminelle Profite verschleiern und schmutziges Geld in den Wirtschaftskreislauf einschleusen. Organisierte Kriminalität und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten müssen mit aller Konsequenz verfolgt werden. Wir wollen den komplexen alten Tatbestand der Geldwäsche durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzen und deutlich erweitern. Dann muss nicht mehr nachgewiesen werden, aus welcher Straftat ein Vermögenswert herrührt. Künftig soll gelten: Wenn Vermögenswerte durch Straftaten erlangt und verschleiert werden, ist das Geldwäsche – ganz gleich ob die Vortaten Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Menschenhandel, Betrug oder Untreue sind.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht

Der Gesetzentwurf enthält folgende Kernpunkte:

  • Herzstück des Gesetzentwurfs ist der Verzicht auf einen selektiven Vortatenkatalog. Künftig kann jede Straftat Vortat der Geldwäsche sein. Das ist ein Paradigmenwechsel im deutschen Geldwäschestrafrecht, mit dem wir einen weiteren Punkt unserer Ende letzten Jahres verabschiedeten Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die auf der ersten nationalen Risikoanalyse beruht, umsetzen. Durch den Verzicht auf den Vortatenkatalog wird künftig die Kriminalitätsbekämpfung in diesem Bereich deutlich effektiver. Das gilt insbesondere für den Bereich der organisierten Kriminalität, bei der Täter arbeitsteilig vorgehen und der Bezug zu bestimmten schweren Vortaten sich nicht immer feststellen lässt, so etwa bei der Rückverfolgung von verdächtigen Finanztransfers (sog. „follow the money“-Ansatz).
  • Der Geldwäschestraftatbestand wird damit deutlich häufiger als bisher greifen. Delikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung kommen bisher als Vortaten der Geldwäsche nur in Betracht, wenn diese gewerbsmäßig oder durch Banden begangen wurden. Der Nachweis war in der Strafverfolgungspraxis oft schwierig.
  • Strafrahmen: Der Strafrahmen soll wie bisher die Verhängung von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe ermöglichen. In besonders schweren Fällen, insbesondere wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, ist der Strafrahmen wie bisher sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Wer leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um einen durch eine Straftat erlangten Vermögensgegenstand handelt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
  • Ermittlungsbefugnisse: Besonders grundrechtsrelevante Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden wie die Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung sollen – wie bisher – bei schwerwiegenden Fällen der Geldwäsche bestehen. Die Einbeziehung auch leichter Kriminalität wäre unverhältnismäßig.
  • Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern: Künftig sollen die Wirtschaftsstrafkammern für in die Zuständigkeit der Landgerichte fallende Geldwäsche-Verfahren zuständig sein, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind.

Quelle: BMF

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Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

Das BMJV hat am 14.10.2020 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht.

BMJV, Pressemitteilung vom 14.10.2020

Das Bundeskabinett hat am 14.10.2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, vorgelegten Gesetzentwurf für eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen. Der Entwurf sieht u. a. die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen vor, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Davon können insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der Entwurf beinhaltet zugleich eine weitreichende Fortentwicklung des geltenden Sanierungs- und Insolvenzrechts.

„Die heute beschlossene Reform des Insolvenzrechts ist ein Meilenstein für einen fortschrittlichen und effektiven Rechtsrahmen zur Unternehmenssanierung. Auch im internationalen Vergleich bauen wir damit unsere hervorgehobene Stellung der leistungsfähigsten Insolvenzordnungen weiter aus.

Unternehmen, die eine Mehrheit ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger mit einem soliden Plan von ihrer Sanierungsperspektive überzeugen, können ihr Sanierungskonzept künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen.

Gerade auch Unternehmen, die aufgrund der COVID-19 Pandemie unverschuldet ins Straucheln geraten sind, aber über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen, werden von den Neuerungen profitieren können. Insbesondere eröffnet der neue Rechtsrahmen betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, belastende Verträge zu beenden, wenn der andere Vertragspartner seine Zustimmung zur Anpassung oder Beendigung verweigert und ansonsten eine Insolvenz droht. “

Bundesministerin Christine Lambrecht

Für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen werden nach Inkrafttreten des Gesetzes weitergehende Erleichterungen geschaffen: Sie unterliegen ab dem 1. Januar 2021 zwar wieder der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung. Allerdings wird der Überschuldungsprüfung künftig ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt, der auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht nimmt.

Daneben werden auch die Sanierungsmöglichkeiten des bestehenden Rechts fortentwickelt. Es soll sichergestellt werden, dass der Verzicht auf die Bestellung einer Insolvenzverwalterin oder eines Insolvenzverwalters in den sogenannten Eigenverwaltungsverfahren grundsätzlich nur gut und solide vorbereiteten Vorhaben vorbehalten bleibt. Diesen Unternehmen soll aber zugleich ein rechtssicherer Weg zu den eigenverwaltungsbasierten Sanierungsoptionen eröffnet werden.

Durch die vorgeschlagenen Ergänzungen und Fortentwicklungen hält das deutsche Recht mit den Rechtsordnungen Schritt, deren Sanierungsrecht in der Vergangenheit immer wieder auch deutsche Unternehmen angezogen hat. Künftig soll es keinen Grund mehr für die Inanspruchnahme ausländischer Verfahren durch deutsche Unternehmen geben.

Quelle: BMJV

 

 

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Oktober 2020

Die deutsche Wirtschaft erholt sich lt. BMWi Schritt für Schritt. Nach der ersten kräftigen Belebung im Mai und Juni als Reaktion auf das Ende des harten Lockdowns kommt der weitere Erholungsprozess allerdings mühsamer voran.

BMWi, Pressemitteilung vom 14.10.2020

  • Die deutsche Wirtschaft erholt sich weiter. Das nationale und internationale Infektionsgeschehen belastet die wirtschaftliche Erholung aber nach wie vor. Nach der ersten starken Erholung im Mai und Juni gestaltet sich der weitere Erholungsprozess verhaltener.
  • Der Aufholprozess der Industrieproduktion wurde im August zwar unterbrochen. Verantwortlich dafür ist der gewichtige Bereich Kfz und Kfz-Teile. Der Ausblick bleibt angesichts merklich erholter Auftragseingänge und einer weiteren Stimmungsaufhellung seitens der Unternehmen jedoch positiv.
  • Auch der private Konsum erholt sich. Die Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz sind seit Mai höher als vor der Krise. Der Absatz an Kfz hat sich merklich erholt und dürfte weiter aufholen. Die Stimmungsindikatoren deuten auf steigende Konsumausgaben im zweiten Halbjahr hin.
  • Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt sind weiterhin markant, es zeigt sich aber bereits eine leichte Besserung. Im September nahm die Arbeitslosigkeit erneut ab und auch die Kurzarbeit verliert Monat für Monat an Bedeutung. Die Erwerbstätigkeit stieg im August den zweiten Monat in Folge an. Die Frühindikatoren zeigen weitere Besserungen an.

Allgemeine Lage: Wirtschaftliche Erholung schreitet voran

Die deutsche Wirtschaft erholt sich Schritt für Schritt. Nach der ersten kräftigen Belebung im Mai und Juni als Reaktion auf das Ende des harten Lockdowns kommt der weitere Erholungsprozess allerdings mühsamer voran. Die Corona-Pandemie hat weiterhin Verhaltensänderungen bei Konsumenten und Investoren zur Folge. Wirtschaftsbereiche, für die soziale Kontakte eine große Rolle spielen, sind davon besonders betroffen. Nichtsdestotrotz und obgleich des beunruhigenden Infektionsgeschehens signalisieren die aktuellen Konjunkturindikatoren jedoch eine fortgesetzte Erholung der Wirtschaft, unterstützt durch die umfangreichen konjunkturstützenden Maßnahmen der Bundesregierung. So dürfte angesichts des guten Einstiegs für das dritte Quartal das bei Weitem höchste Quartalswachstum ausgewiesen werden, das jemals ermittelt wurde. Für das vierte Quartal signalisieren die Indikatoren, wenn auch verlangsamt, die Fortsetzung des Erholungsprozesses. Die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer aktuellen Gemeinschaftsdiagnose nunmehr von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im laufenden Jahr um 5,4 Prozent aus. Die Bundesregierung hatte in ihrer Interimsprojektion von Anfang September noch einen Rückgang um 5,8 Prozent projektiert.

Weltwirtschaft weiterhin auf Erholungspfad

Die Weltkonjunktur ist nach wie vor durch die Pandemie beeinträchtigt, es gelingt ihr aber die Erholung mit etwas gedrosseltem Tempo fortzusetzen. Die globale Industrieproduktion erhöhte sich im Juli den dritten Monat in Folge, befindet sich aber noch um knapp 4,5 Prozent unterhalb des Niveaus vor einem Jahr. Der Welthandel wurde ebenfalls ausgeweitet und stieg gegenüber Juni um 4,8 Prozent, blieb damit jedoch noch um rund 6,5 Prozent unter Vorjahresniveau. Grund für Zuversicht liefern weiterhin die Stimmungsindikatoren. Insgesamt gab der Einkaufsmanagerindex von J. P. Morgan / IHS Markit, mit 52,1 Punkten im September aufgrund etwas schwächerer Einschätzungen der Dienstleister zwar leicht nach, er lag damit aber weiterhin deutlich über seiner Wachstumsschwelle. Die Welthandelsorganisation (WTO) geht mittlerweile davon aus, dass der Welthandel 2020 (-9,2 Prozent) weit weniger stark einbrechen wird als zunächst im Frühjahr befürchtet. Der Internationale Währungsfonds kündigte ebenfalls eine leichte Aufwärtsrevision seiner Prognose für das globale BIP und den Welthandel an.

Deutscher Außenhandel benötigt einen langen Atem

Im August wurde erneut ein Anstieg der Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen verzeichnet. Ihr Wert stieg saisonbereinigt und nominal um 2,2 Prozent gegenüber dem Vormonat, nachdem er im Mai und Juni bereits zugenommen hatte. Im Zweimonatsvergleich Juli/August gegenüber Mai/Juni ergab sich damit ein deutlicher Anstieg um 11,6 Prozent. Die Waren- und Dienstleistungseinfuhren hingegen erholten sich im August um kräftige 4,2 Prozent. Im Zweimonatsvergleich erhöhten sich die Einfuhren damit um 8,5 Prozent.

Bezüglich des Ausblicks steigt die Zuversicht bei den deutschen Unternehmen. Die ifo Exporterwartungen für das Verarbeitende Gewerbe etwa lagen im September per Saldo noch deutlicher im positiven Bereich als schon im August. Die Auftragseingänge aus dem Ausland erhöhten sich im August erneut kräftig um 6,5 Prozent und lagen damit sogar über dem Vorkrisenniveau des vierten Quartals 2019.

Insgesamt sind die Aussichten für den deutschen Außenhandel positiv, aber weiterhin Risiken ausgesetzt. Im Zuge der Erholung der wirtschaftlichen Aktivität in einer Vielzahl von Ländern dürfte der deutsche Außenhandel weiter zunehmen. Allerdings bleiben die Pandemie-bedingten Risiken für die Weltwirtschaft hoch. Die Pandemie ist global noch keineswegs auf dem Rückzug. Selbst bei Ausbleiben eines Rückschlags des Welthandels dürfte der Erholungsprozess des deutschen Außenhandels noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Werksferien im Kfz-Bereich dämpfen Industriekonjunktur

Der Aufholprozess im Produzierenden Gewerbe wurde im August unterbrochen. Saisonbereinigt wurde der Ausstoß um 0,2 Prozent gegenüber dem Vormonat zurückgefahren. In der Industrie lag der Rückgang bei 0,7 Prozent. Hauptgrund für den geringeren Output waren Werksferien im Bereich Kfz und Kfz-Teile, die in diesem wichtigen Wirtschaftszweig maßgeblich zu Produktionseinbußen von 12,5 Prozent beigetragen haben, nachdem die Erholung hier zuletzt kräftig verlaufen war. Verbandsangaben sprechen zudem für einen äußerst starken Anstieg der Kfz-Produktion im September. Des Weiteren bremste im August das Minus von 1,8 Prozent im Maschinenbau vor dem Hintergrund der noch schwachen Auslandsnachfrage den allgemeinen Aufholprozess. Die Erzeugung in der Industrie insgesamt erreichte im August aber bereits wieder rund 88 Prozent ihres Vorkrisenniveaus im Februar 2020. Im Juli/August zusammen genommen lag die Industrieproduktion dabei mehr als 10 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Ergebnis des zweiten Quartals. Im Baugewerbe war im August ein leichter Produktionsrückgang um 0,3 Prozent zu verzeichnen. Im Energiesektor legte der Output dagegen mit einem Plus von 6,7 Prozent deutlich zu. Im Zweimonatsvergleich nahm die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Juli/August gegenüber Mai/Juni um 5,8 Prozent zu. Die Industrie erhöhte ihren Ausstoß im selben Zeitraum 8,1 Prozent. Im Baugewerbe ergab sich ein Minus von 3,4 Prozent, während der Energiesektor ein Plus von 5,0 Prozent verzeichnete.

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe nahmen im August mit einem Plus von 4,5 Prozent im Vormonatsvergleich noch deutlicher zu als im Juli mit 3,3 Prozent. Dabei stieg die Nachfrage nach Vorleistungs-, Investitions- und Konsumgütern jeweils in etwa gleichem Ausmaß. Getrieben wurde das Plus an Ordereingängen von einem deutlich erhöhten Bestellvolumen aus dem Euroraum (+14,6 Prozent). Die Aufträge aus dem Inland und aus dem Nicht-Euroraum legten hingegen nur leicht zu (+1,7 Prozent bzw. +1,5 Prozent). Im Zweimonatsvergleich Juli/August gegenüber Mai/Juni ergab sich ein Orderanstieg um 18,9 Prozent. Nach der Lockerung des Lockdowns setzt sich die industrielle Erholung fort. Im August lagen die Auftragseingänge bereits wieder leicht unter dem durchschnittlichen Niveau des vierten Quartals 2019. Dabei spielten zuletzt allerdings auch Nachholeffekten auf Seiten der Auslandsbestellungen eine Rolle.

Trotz des mit zunehmender Erholung auch zu erwartenden Schwungverlusts sprechen die Stimmungsindikatoren, wie das ifo Geschäftsklima und der Einkaufsmanagerindex von IHS Markit/BME, nach wie vor für eine weitere Erholung der Industriekonjunktur. Der Aufholprozess dürfte sich in den kommenden Monaten weiter fortsetzen.

Einzelhandel legt nach kräftiger Belebung im Mai weiter zu

Das Vorkrisenniveau wurde bereits seit Mai deutlich übertroffen. Die Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz sind seit Mai im Aufwärtstrend, der sich im August mit einem Plus von 3,1 Prozent weiter fortsetzte. Der Handel mit Kfz nahm im Juli erneut zu (+22,6 Prozent) und übertraf sein Vorkrisenniveau vom Februar erstmals wieder. Die Neuzulassungen von Pkw durch private Halter gingen im September zwar erneut zurück (-3,5 Prozent; August -7,2 Prozent), allerdings war im Juli auch ein rasanter Zuwachs von +87,4 Prozent verzeichnet worden. Die Zahl der Neuzulassungen durch private Halter lag zuletzt weiterhin über der Marke von 100.000 Pkw pro Monat.

Frühindikatoren lassen eine Fortsetzung der Erholung erwarten. Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel verbesserte sich im September erneut leicht. Insgesamt überwiegen die positiven Einschätzungen. Beim GfK Konsumklima wird für Oktober eine leichte Besserung ausgewiesen. Bei den Verbraucherpreisen machte sich im September die befristete Senkung der Steuern auf den Umsatz weiter spürbar dämpfend bemerkbar, da sie zu einem beachtlichen Teil an die Verbraucher weitergegeben wird. Gegenüber August sanken die Preise erneut (-0,2 Prozent), was insbesondere auf die Entwicklung bei Dienstleistungen und Pauschalreisen zurückzuführen ist. Die Inflationsrate, die Preisentwicklung binnen Jahresfrist, lag im September bei -0,2 Prozent nach 0,0 Prozent im August. Eine niedrigere Inflationsrate war zuletzt im Januar 2015 gemeldet worden. Dabei sanken die Preise für Energieprodukte um 7,1 Prozent. Bei Nahrungsmitteln (+0,6 Prozent) hat sich die Teuerungsrate weiter etwas abgeschwächt. Bei Dienstleistungen verharrte der Preisanstieg bei 1,0 Prozent. Die Kerninflationsrate (ohne Energie und Nahrungsmittel) lag im September bei +0,5 Prozent nach +0,7 Prozent im Vormonat.

Corona am Arbeitsmarkt weiter spürbar – erste Verbesserungen

Im Sommerquartal zeigen sich bereits erste Aufhellungen am Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung nahm den zweiten Monat in Folge leicht zu und die Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung gingen bei abflachender Kurzarbeit etwas zurück. Die saisonbereinigte Erwerbstätigkeit stieg im August um 19.000 Personen. Bis das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht ist, wird es aber noch einige Quartale dauern. Das Stellenangebot und somit die Nachfrage nach Arbeitskräften nimmt weiterhin nur sehr verhalten zu. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stieg im Juli saisonbereinigt mit +5.000 Personen wie bereits im Vormonat geringfügig an, befindet sich damit jedoch um fast 400.000 Personen unter dem Höchststand im Februar vor Beginn der Pandemie. Der sinkende Trend bei der Kurzarbeit setzt sich fort. In Anspruch genommen wurde sie im Juli von 4,2 Mio. Beschäftigten, das waren knapp 400.000 Personen weniger als im Juni. Die registrierte Arbeitslosigkeit sank im September saisonbereinigt um 8.000 Personen. Nach den Ursprungszahlen nahm die Arbeitslosigkeit auf 2,85 Mio. Personen ab. Der Vorjahresabstand hat sich auf +613.000 Personen verringert. Die verbesserten umfragebasierten Frühindikatoren von IAB, ifo und der BA lassen leichte Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt erwarten.

Quelle: BMWi

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Digitalsteuer: OECD-Konsultation zu Blueprints der ersten und zweiten Säule

Die OECD hat am 12.10.2020 die Blueprints zur ersten (Fokus auf Nexus-Ansatz und Ansatz zur Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Ländern) und zweiten Säule (Fokus auf der Einführung einer globalen Mindeststeuer) veröffentlicht und gleichzeitig eine bis zum 14.12.2020 andauernde öffentliche Konsultation eingeleitet.

Die Blueprints zeigen neben konsensfähigen Punkten auch noch bestehende politische und technische Fragestellungen auf, zu denen noch Meinungsverschiedenheiten bestehen. Laut OECD bieten sie aber eine gute Grundlage, um bis Mitte 2021 eine Einigung zu erzielen.

Laut einem zeitgleich veröffentlichten OECD-Bericht zu den geschätzten Auswirkungen der Zwei-Säulen-Lösung könnte mit Säule 2 das globale Körperschaftsteueraufkommen um bis zu vier Prozent jährlich gesteigert werden. Bei Säule 1 wird gemäß der Analyse von weiteren 100 Mrd. USD ausgegangen, die zwischen den Marktstaaten neu aufgeteilt werden könnten.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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