Jahressteuergesetz: Bundesrat setzt sich für Ehrenamt ein

Der Bundesrat hat sich am 9. Oktober 2020 ausführlich mit den Regierungsplänen für das Jahressteuergesetz 2020 auseinandergesetzt. In seiner Stellungnahme zeigt er zahlreichen Änderungsbedarf am Regierungsentwurf auf – vor allem im Einkommensteuergesetz und der Abgabenordnung.

Bundesrat, Mitteilung vom 09.10.2020

Der Bundesrat hat sich am 9. Oktober 2020 ausführlich mit den Regierungsplänen für das Jahressteuergesetz 2020 auseinandergesetzt. In seiner Stellungnahme zeigt er zahlreichen Änderungsbedarf am Regierungsentwurf auf – vor allem im Einkommensteuergesetz und der Abgabenordnung.

Gesellschaftliches Engagement honorieren

Der Bundesrat wiederholt seine schon mehrfach geäußerte Forderung an Bundesregierung und Bundestag, ehrenamtliches Engagement steuerlich besser zu honorieren: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.000 Euro steigen, die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro. Beide waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden.

Der Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen soll nach Ansicht der Länder erhöht werden: von derzeit 5.000 auf künftig 7.500 Euro.

Das Engagement von Freifunk-Initiativen für eine digitale Gesellschaft müsse ebenfalls unterstützt werden – sie sollten künftig als gemeinnützig anerkannt werden. Auch dies entspricht einer früheren Forderung der Länder, die der Bundestag bislang nicht aufgegriffen hat.

Arbeiten im Home Office steuerlich berücksichtigen

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die Abziehbarkeit der Aufwendungen für einen Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld grundlegend neu geregelt werden müssen – als Folge der Corona-Krise. Nach derzeitigem Recht wird das Arbeiten im Home Office steuerlich kaum berücksichtigt.

Share-Deals bekämpfen

Deutliche Kritik übt der Bundesrat daran, dass der Bundestag den Regierungsentwurf zur Eindämmung von sog. Share-Deals noch nicht weiter beraten hat. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet wird, die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbeständen aber in bestimmten Fällen steuerfrei bleiben können. Dies führe zu Steuerungerechtigkeit – und zu erheblichen Mindereinnahmen der Länderhaushalte.

Cum/Ex-Geschäfte

Die Bundesregierung müsse zudem sicherstellen, dass in allen Fällen von Steuerbetrug zum Beispiel im Zusammenhang mit sog. Cum/Ex-Geschäften sämtliche Taterträge abgeschöpft und Steuerausfälle vermieden werden.

Bürokratieabbau

Zahlreiche Änderungsvorschläge befassen sich mit dem Ziel, Firmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerverwaltungen von zu viel Bürokratieaufwand zu entlasten.

Was die Bundesregierung plant

Der Regierungsentwurf enthält über 100 Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen. Er soll das Mehrwertsteuersystemrecht im grenzüberschreitenden Online-Handel modernisieren, Steuerbetrug erschweren und die Rechtsvorschriften unternehmerfreundlicher gestalten.

Zudem dient der Entwurf der Anpassung an aktuelle Steuer-Rechtsprechung und EU-Vorgaben.

Vereinfachung für internationale Besteuerung

EU-weit agierende Unternehmer müssten nach den Plänen der Bundesregierung künftig nicht mehr in jedem Mitgliedsstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen. Dies erfolgt dann allein im Heimatland des Unternehmers über ein Webportal – den sog. One Stop Shop. Dort wird die Mehrwertsteuer zentral für alle EU-weiten Online-Umsätze abgerechnet. Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten können sich den Mitgliedstaat aussuchen, in dem sie die Mehrwertsteuer zentral für sämtliche EU-Umsätze abwickeln.

Mehrwertsteuerbetrug im Onlinehandel

Zur Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs im Onlinehandel mit Nicht-EU-Ländern sollen die Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden: Sie schulden künftig die Mehrwertsteuer der auf ihrer Plattform aktiven Händler.

Kurzarbeitergeld und Wohnraumbesteuerung

Bis Ende 2021 sollen Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Die Steuerregelung für besonders günstige Mieten soll verbessert werden – um zu verhindern, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen. Um Investitionen insbesondere in der aktuellen Corona-Situation zu erleichtern, sind Flexibilisierungen beim sog. Investitionsabzugsbetrag vorgesehen.

Elektronischer Datenaustausch

Kranken- und Pflegeversicherung, Finanzamt und Arbeitgebern sollen Informationen künftig rein elektronisch austauschen – ausländische Versicherungen sind davon ausgenommen.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor – dieser hat am 8. Oktober 2020 bereits mit den Beratungen in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Quelle: Bundesrat

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Bürokratie abbauen – für mehr Neugründungen und einfachere Nachfolgen

Der DIHK hat in einer Studie am Beispiel des Gastgewerbes zehn Top-Forderungen zum Bürokratieabbau abgeleitet.

DIHK, Mitteilung vom 08.10.2020

Erschütterte Märkte, Umsatzeinbrüche, Liquiditätslücken, schmelzendes Eigenkapital – die Corona-Pandemie stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Ein Schub an Innovationen und unternehmerischem Pioniergeist wäre jetzt wichtiger denn je. Die Realität sieht leider anders aus: Mitte August gaben mehr als die Hälfte der IHKs an, dass sie für das Jahr 2020 weniger oder sogar deutlich weniger Unternehmensgründungen in ihren Regionen erwarten. Nur acht Prozent rechnen mit mehr neuen Firmen. Dabei bremst neben Corona nach wie vor die umfangreiche Bürokratie neue Gründungen.

Stilllegungen oder Einschränkungen geschäftlicher Aktivitäten und Nachfragerückgänge erschweren Gründungen jetzt vor allem dort, wo sie in normalen Zeiten verstärkt stattfinden: in Gastgewerbe, Tourismus, Verkehr und anderen Dienstleistungsbranchen. In den Beratungen werden zwar auch Geschäftschancen thematisiert, die sich aus Angeboten zur Krisenbewältigung ergeben – daraus resultierende Gründungsvorhaben werden aber einen Rückgang der Neugründungen in diesem Jahr nicht verhindern können. Dabei hatte Deutschland gerade erst die Trendwende geschafft. Für 2019 berichten die IHKs erstmals seit neun Jahren wieder von einem Plus bei den Gesprächen mit Gründungsinteressierten – ein Zuwachs von sechs Prozent auf rund 180.000. An diesen Spirit gilt es anzuknüpfen. Dabei kommt es auf innovative und wachstumsorientierte Start-ups ebenso an wie auf die große Zahl von Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die in den Regionen für Lebensqualität und gute Angebote für Kunden sowie andere Betriebe sorgen.

KfW-Schnellkredite auch an kleinere Unternehmen vergeben

In der Corona-Krise sind die Gründungs-Förderangebote von KfW, Bürgschaftsbanken und Landesförderinstituten wichtiger denn je. Dabei sollten die KfW-Förderprodukte wie etwa das KfW-Startgeld so ausgestaltet werden, dass sie auch jetzt in der Krise bei der Zielgruppe ankommen. Für kleinere Volumina wäre es sinnvoll, vereinfachte Prüfverfahren vorzusehen. Der neu geschaffene KfW-Schnellkredit sollte auch für Unternehmen mit weniger als elf Mitarbeitern zugänglich sein. Ferner brauchen die Betriebe einen besseren Zugang zum Beteiligungskapital. Der Zwei-Milliarden-Fonds des Bundes für innovative Start-ups sollte deshalb in allen Bundesländern verfügbar sein. Wichtig ist die Stärkung des Eigenkapitals der Unternehmen, damit diese sich in einem zunehmend schärferen Wettbewerb behaupten und in Innovationen investieren können.

Bürokratie abbauen – für mehr Neugründungen und einfachere Nachfolgen

Gute Rahmenbedingungen sollten gerade auch die noch jungen Unternehmen in die Lage versetzen, den Krisenmodus aus eigener Kraft zu verlassen. Immerhin 70 Prozent der Start-ups sehen im Abbau bürokratischer Hemmnisse die erste Politikpflicht. An der Schnittstelle zwischen Betrieben und Verwaltung ist eine viel konsequentere Digitalisierung erforderlich. Ein Beispiel: Es sollte zukünftig ausreichen, dass Unternehmen ihre Daten nur einmal melden. Bürokratieabbau ist etwa auch bei der Übernahme von Gaststätten oder Geschäften durch neue Pächter wichtig. Der DIHK hat in einer Studie am Beispiel des Gastgewerbes zehn Top-Forderungen zum Bürokratieabbau abgeleitet – von der Abschaffung der Meldescheine bis hin zur Anpassung von Pflichten bei der Allergenkennzeichnung. In anderen Branchen ist die Situation ähnlich. Die Bundesregierung kann also noch viel dafür tun, dass Corona das Gründungsgeschehen in Deutschland in diesem Jahr lediglich leicht bremst und dass sich der zuvor gerade eingeleitete positive Gründungstrend fortsetzt.

Quelle: DIHK

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Bundesrat fordert einheitlichen Arbeitsschutz auf Baustellen

Der Bundesrat will, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Bauarbeiter auch dann gilt, wenn diese als selbständige Unternehmer auftreten. Am 9. Oktober 2020 hat er der Bundesregierung einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet.

Bundesrat, Mitteilung vom 09.10.2020

Der Bundesrat will, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Bauarbeiter auch dann gilt, wenn diese als selbständige Unternehmer auftreten. Am 9. Oktober 2020 hat er der Bundesregierung einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet.

Danach sollen künftig auch sog. Unternehmer ohne Beschäftigte in den Genuss des Arbeitsschutzes kommen. Bislang galten die Regeln des Arbeitsschutzes nur für Selbständige, wenn auf einer Baustelle anwesende Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet waren.

Einheitlicher Schutz für alle auf Baustellen Tätigen

Unternehmer ohne Beschäftigte sollen nun den gleichen Arbeitsschutzvorschriften unterliegen wie Arbeitgeber. Die geltende Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen schützt „Beschäftigte“ und richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber. Daher sind nicht alle auf einer Baustelle tätigen Personen in gleichem Maße geschützt.

Fairer Wettbewerb

Der Bundesrat will diese Lücke schließen und auch verhindern, dass Unternehmer, die weniger Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, dadurch Wettbewerbsvorteile erhalten und Schutzvorschriften durch Auslagerung an Subunternehmen umgangen werden. Er schlägt daher eine Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vor.

Nächste Station: Bundesregierung

Der Bundesratsbeschluss wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Quelle: Bundesrat

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Anspruch auf Einbau von privaten E-Ladesäulen

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gebilligt. Damit gab er auch grünes Licht für den erleichterten Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos.

Bundesrat, Mitteilung vom 09.10.2020

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gebilligt, die der Bundestag Anfang September verabschiedet hatte. Damit gab er auch grünes Licht für den erleichterten Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos.

Forderung des Bundesrates aufgegriffen

Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Bisher scheiterte der Einbau häufig an der fehlenden Zustimmung der Miteigentümer oder Vermieter. Auf dieses Problem hatte der Bundesrat schon in der Vergangenheit hingewiesen – zuletzt im Oktober 2019. Nun hat der Bundestag diese Forderung der Länder in seinem Gesetzesbeschluss aufgegriffen.

Grundlegende Reform des WEG

Das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 wird darüber hinaus grundlegend reformiert und den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst. Dazu gehört der leichtere barrierefreie Aus- und Umbau von Wohnungen sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz und zum Glasfaseranschluss – sofern sie auf eigene Kosten erfolgen.

Energetische Sanierung

Die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen und energetischer Sanierung führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.

Online-Teilnahme

Wohnungseigentümer können künftig beschließen, dass eine Online-Teilnahme an den Versammlungen möglich ist. Gerade in der Corona-Krise hatte sich die Notwendigkeit gezeigt, auf eine verpflichtende Präsenz verzichten zu können.

Einsicht in Verwaltungsunterlagen

Wohnungseigentümer erhalten mehr Rechte, unter anderem auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und auf einen jährlichen Vermögensbericht des Verwalters. Dieser soll über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben. Weitere Schwerpunkte der Reform betreffen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums – bislang häufig Grund für zivilrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht.

Zertifizierter Verwalter

Der Bundestag hat im Laufe seiner Beratungen einige Ergänzungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs vorgenommen – diese betreffen unter anderem Vorgaben für den Sachkundenachweis eines zertifizierten Verwalters und Regeln zur Bestellung und Abberufung des Verwalters.

Gesplittetes Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt überwiegend zum übernächsten Monatsbeginn in Kraft.

Quelle: Bundesrat

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Bundesrat billigt Gesetz gegen missbräuchliches Abmahnwesen

Missbräuchliche Massen-Abmahnungen sollen sich nicht mehr lohnen: Der Bundesrat billigte am 9. Oktober 2020 das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.

Bundesrat, Mitteilung vom 09.10.2020

Missbräuchliche Massen-Abmahnungen sollen sich nicht mehr lohnen: Der Bundesrat billigte am 9. Oktober 2020 das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, das der Bundestag am 10. September verabschiedet hatte.

Schutz für Selbständige und Mittelstand

Ziel ist es, dem Geschäftsmodell Abmahnmissbrauch die Grundlage zu entziehen und insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen unnötiger und wettbewerbsschädlicher Massen-Abmahnungen zu schützen.

Fehlanreize beseitigen

Das Gesetz beseitigt dazu finanzielle Fehlanreize: So sind die Kosten für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie vergleichbaren Vereinen künftig nicht mehr erstattungsfähig. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schon bei erstmaliger Abmahnung ist ausgeschlossen.

Kostenersatz bei ungerechtfertigter Abmahnung

Sollte sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellen oder nicht die erforderlichen Informationen enthalten, können die Betroffenen vom Abmahnenden die Erstattung ihrer Kosten verlangen.
Diese Maßnahmen sollen vor allem Massen-Abmahnungen verhindern, deren primärer Zweck die Einnahme von Gebühren und Vertragsstrafen ist.

Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände

Wirtschaftsverbände können Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn sie auf einer Liste als qualifiziert eingetragen sind.

Reparaturklausel im Designrecht

Das Gesetz ergänzt außerdem das Designrecht um eine sogenannte Reparaturklausel für sichtbare formgebundene Autoersatzteile: Diese sind designrechtlich nicht mehr geschützt. Ziel ist es, den Markt bei Ersatzteilen für Reparaturzwecke zu öffnen – und damit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher zu stärken.

Nächste Schritte: Bundesregierung, Bundespräsident

Das Gesetz wurde der Bundesregierung zugeleitet, die es dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorlegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zu großen Teilen am Tag danach in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat

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Steuerbefreiung für E-Autos: Bundesrat gibt grünes Licht

Nach dem Bundestag hat am 9. Oktober 2020 auch der Bundesrat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt.

Bundesrat, Mitteilung vom 09.10.2020

Nach dem Bundestag hat am 9. Oktober 2020 auch der Bundesrat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt.

Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind damit weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen.

Staffelung nach CO2-Ausstoß

Für Verbrennungsmotoren orientiert sich die Kfz-Steuer künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an.

Freibetrag für klimafreundliche Autos

Die Hubraum-Besteuerung bleibt als zweiter Tarif-Baustein unverändert bestehen. Allerdings gilt künftig für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Fällt nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen Autobesitzer auch nur den über 30 Euro hinausgehenden Betrag zahlen. Diese Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen wurden und ist bis Ende 2024 befristet. Soweit die Steuervergünstigung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.

Entlastung für den Mittelstand

Zur Entlastung des Mittelstands entfällt künftig die bisherige Sonderregel für die Besteuerung bestimmter leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die sowohl der Personenbeförderung als auch dem Gütertransport dienen – wie zum Beispiel Kasten- oder Pritschenwagen.

Mehr Elektrofahrzeuge und weniger Emissionen bis 2030

Das Gesetz soll einen Beitrag dazu leisten, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind und die CO2-Emissionen weiter sinken – möglichst um 40 bis 42 Prozent, heißt es in der amtlichen Begründung.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat

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Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche

Die WPK hat gegenüber dem BMJV zu dessen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche Stellung genommen.

WPK, Mitteilung vom 08.10.2020

Die WPK hat mit Schreiben vom 6. Oktober 2020 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu dessen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche Stellung genommen.

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Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts: BRAK warnt vor Schnellgesetzgebung

Mit dem Gesetz zur Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen sollen Insolvenzen abgewendet werden, hiervon sollen insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen können, die infolge der COVID-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.

BRAK, Mitteilung vom 08.10.2020

Mit dem Gesetz zur Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen sollen Insolvenzen abgewendet werden, hiervon sollen insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen können, die infolge der COVID-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Basierend auf der Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU) 2019/1023 soll hierzu ein völlig neuartiger Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens in deutsches Recht implementiert werden. In ihrer Stellungnahme zu dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Referentenentwurf begrüßt die BRAK dieses Vorhaben zwar im Grundsatz. Sie warnt aber angesichts der sehr knapp bemessenen Stellungnahmefrist davor, das Gesetz im Schnellverfahren und ohne angemessene Diskussion mit der Fachöffentlichkeit zu verabschieden. Dies gelte insbesondere im Hinblick darauf, dass hier ein völlig neuartiger Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen geschaffen werden soll. Das neue Gesetz soll bereits zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin 17/2020

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Reform des Versorgungsausgleichs: BRAK nimmt differenziert Stellung

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts will das BMJV den Rahmen für den anlässlich der Scheidung einer Ehe durchzuführenden Versorgungsausgleich klarstellen. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.

BRAK, Mitteilung vom 08.10.2020

Mit dem Anfang September veröffentlichten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Rahmen für den anlässlich der Scheidung einer Ehe durchzuführenden Versorgungsausgleich klarstellen. Ziel einer bereits im Jahr 2009 durchgeführten Strukturreform des Versorgungsausgleichs war es, mehr Gerechtigkeit bei der Aufteilung von Versorgungsanrechten herzustellen und den Ausgleich für die Betroffenen verständlicher zu gestalten. Zudem sollten beide Ehegatten eigenständige Versorgungsanrechte erhalten und schuldrechtliche Ansprüche zurückgedrängt werden. Die Strukturreform hat sich aus Sicht des Gesetzgebers bewährt, die Rechtsprechung habe wesentliche Fragen geklärt. Mit dem Referentenentwurf sollen u.a. Korrekturen und Klarstellungen im Versorgungs- und im Verfahrensrecht umgesetzt werden; zudem wird eine zusätzliche Evaluierung angekündigt.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK den Vorschlag, die Werte bei Anrechten eines privaten oder betrieblichen Versorgungsträgers zu addieren. Sie regt aber an, diese Vorschrift auch dann anzuwenden, wenn veranlasst durch den Arbeitgeber Versicherungen bei mehreren Trägern abgeschlossen würden. Auch mit den Vorschlägen setzt die BRAK sich differenziert auseinander und regt insbesondere an, in der angekündigten Evaluierung noch weitere Gesichtspunkte – etwa hinsichtlich der Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten bei der Übertragung von Entgeltpunkten – zu berücksichtigen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin 17/2020

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