Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Umsätze auf Leistungen, die ein freiberuflich tätiger Mitarbeiter (Honorarvertrag), der keine heilberufliche Berufsqualifikation besitzt, im Bürobereich eines zu Kliniken gehörenden Therapie- und Arbeitstrainingszentrums tätigt, nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG 1999/ 2005 von der Umsatzsteuer befreit sind (Az. V R 8/12).