Das BMF hat den amtlich vorgeschriebenen Vordruck des Antrags auf Altersvorsorgezulage für 2013 bekannt gemacht (Az. IV C 3 – S-2493 / 07 / 10004:008).
Steuern
Das BMF hat den amtlich vorgeschriebenen Vordruck des Antrags auf Altersvorsorgezulage für 2013 bekannt gemacht (Az. IV C 3 – S-2493 / 07 / 10004:008).
Das BMF hat festgelegt, wie zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen aufzuteilen sind (Az. IV C 3 – S-2221 / 09 / 10013 :001).
Der BFH entschied zur Frage, ob bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern, die innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 S. 4 EStG vom Übernehmer veräußert wurden, rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert anzusetzen ist, wenn durch die Übertragung keine Änderung des Anteils des übertragenden Gesellschafters an dem Wirtschaftsgut eingetreten ist und zwar unabhängig davon, ob die bis zur Übertragung entstandenen stillen Reserven durch Erstellung einer Ergänzungsbilanz dem übertragenden Gesellschafter zugeordnet wurden (Az. I R 44/12).
Laut BFH ist ein Betriebsausgabenabzug in Gestalt von Abschreibungen zu versagen, wenn der Steuerpflichtige nicht dem Verlangen der Finanzbehörde nachkommt, die Gläubiger oder die Empfänger genau zu benennen (Az. IV R 27/09).
Die Zuordnung der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen eines Betriebsaufspaltungs-Besitzunternehmens wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die Komplementär-GmbH weder zum Besitzunternehmen noch zur Betriebs-Kapitalgesellschaft unmittelbare Geschäftsbeziehungen unterhält. So der BFH (Az. X R 2/10).
Laut BFH ist ein Aufgabegewinn bei einem Flugzeug nicht tarifbegünstigt, wenn sich dieser nicht nur aus der Vermietung des Flugzeugs, sondern erst aus der Einbeziehung des Erlöses aus dem Verkauf des Flugzeugs ergibt, da dieser Verkauf als Teilakt der laufenden Geschäftstätigkeit anzusehen ist (Az. IV R 18/11).
Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, weil hiernach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich ist (Az. I R 80/12).
Der BFH hat in zwei neuen Entscheidungen seine Rechtsprechung zu der Frage fortentwickelt, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bei Arbeitnehmern zu einem steuerbaren Lohnzufluss führt (Az. VI R 94/10 und VI R 7/11).
Das BMF hat sein Schreiben aus dem Jahr 1994 zu Zweifelsfragen zur Besteuerung der Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken durch beschränkt Steuerpflichtige nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG aufgehoben (Az. IV C 3 – S-2300 / 08 / 10014).
Das BMF hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zur Anpassung an die einkommensteuerliche Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten geändert (Az. IV A 3 – S-0062 / 08 / 10007-17).
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