Die Steuertermine des Monats Oktober 2013 auf einen Blick.
Steuern
Die EU-Kommission hat beschlossen, Polen vor dem EuGH zu verklagen, weil es rechtswidrig auf medizinische Geräte zum allgemeinen Gebrauch und pharmazeutische Produkte einen ermäßigten MwSt-Satz erhebt.
Die EU-Kommission hat beschlossen, Belgien vor dem EuGH zu verklagen, weil die Region Wallonien Steuervorschriften anwendet, die diskriminierend sind und gegen die EU-Regeln zum freien Kapitalverkehr verstoßen.
Für die Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2014 führt das BMF die mit diesem Schreiben veröffentlichten Vordruckmuster ein (Az. IV D 3 – S-7344 / 13 / 10003).
Die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nicht auf den Verkauf von Reisen an Reisende beschränkt, sondern gilt für Verkäufe an jeden Kunden. So entschied der EuGH (Rs. C-189/11 u. a.).
Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2013 führt das BMF die mit dem Schreiben veröffentlichten Vordruckmuster ein (Az. IV D 3 – S-7344 / 13 / 10002).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Familienkasse verpflichtet ist, gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG eigenständig zu überprüfen bzw. zu berechnen, ob bei entsprechender Antragstellung Anspruch auf Familienleistungen nach polnischem Recht bestand (Az. III R 63/11).
Der BFH hatte zu klären, ob die Familienkasse verpflichtet ist, gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG eigenständig zu überprüfen bzw. zu berechnen, ob bei entsprechender Antragstellung Anspruch auf Familienleistungen nach polnischem Recht bestand (Az. III R 10/11).
Ein die Grunderwerbsteuer auslösender Wechsel im Gesellschafterbestand ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein zunächst aus der Gesellschaft ausgeschiedener Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren erneut eine Beteiligung an der Gesellschaft erwirbt. Dies hat der BFH entschieden (Az. II R 3/11).
Der BFH hat die Frage geklärt, ob eine aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlte Erziehungsrente (§ 47 SGB VI) mit dem Besteuerungsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu besteuern ist oder ob es sich um den steuerfreien Ersatz von Unterhaltsleistungen handelt (Az. X R 35/11).
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