Das FG Münster entschied, dass Fahrten eines selbständigen Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber nicht dem beschränkten Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte unterliegen (Az. 10 K 1769/11).
Steuern
Das FG Münster entschied, dass Fahrten eines selbständigen Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber nicht dem beschränkten Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte unterliegen (Az. 10 K 1769/11).
Das BMF-Schreiben erläutert die Änderungen beim Leistungsort bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (Az. IV D 3 – S-7117-e / 13/ 10001).
Das BMF-Schreiben erläutert die Änderungen beim Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Umsätze der Luftfahrt durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (Az. IV D 3 – S-7155-a / 08 / 10002).
Der BFH hat mit Urteil I R 27/12 vom 12.12.2012 entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass Veräußerungsgewinne aus im Privatvermögen gehaltenen obligationsähnlichen Genussrechten, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, nach Ablauf der Haltefrist nicht steuerbar sind. Das BMF teilt nun mit, was unter Anwendung des genannten Urteils gilt (Az. IV C 1 – S-2252 / 07 / 0002:010).
Das BMF nimmt Stellung zu den BFH-Urteilen IV R 41/11 vom 02.08.2012, IV R 1/08 vom 21.06.2012 und IV R 11/12 vom 19.09.2012 (Az. IV C 6 – S-2241 / 10 / 10002).
Eine Gesellschaft, deren Hauptniederlassung in einem Mitgliedstaat ansässig ist, kann in die Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Vorsteuerabzug nicht die Umsätze ihrer ausländischen Zweigniederlassungen einbeziehen. So der EuGH (Az. C-388/11).
Je nach Bundesland schwanken die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Einkommensteuererklärungen zwischen vier Wochen und drei Monaten. In vielen Fällen dauert die Bearbeitung damit zu lange, findet der BdSt.
Der BFH entschied, dass bei einem Verzicht auf vertraglich vereinbarte Pachtzahlungen § 3c Abs. 2 EStG der Abziehbarkeit der durch die Nutzungsüberlassung entstehenden Aufwendungen nur entgegensteht, wenn der Verzicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und daher einem Fremdvergleich nicht standhält (Az. X R 17/11).
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob es sich bei Beförderungsleistungen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr, die ein privater Unternehmer gemeinsam mit einem ausländischen Eisenbahnbetreiber tätigt, um steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG 1999 handelt (Az. V R 33/11).
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen einer Organgesellschaft an ihren Organträger stellen lt. BFH keine Gewinnausschüttungen i. S. der § 8 Abs. 3, § 27 KStG 1996/2002 a. F., sondern Gewinnabführungen i. S. der §§ 14 ff. KStG 1996/2002 a. F. dar (Az. I R 38/11).
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