BFH zur Entstehung der Energiesteuer bei Abgabe an einen Nichtberechtigten

Der BFH hat sich den Fragen angenommen, ob § 30 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG als allgemeine Heilungsvorschrift zu verstehen ist oder ob es sich um eine Ausnahme von der Steuerentstehung handelt und ob bei Verkauf im Streckengeschäft eine Abgabe i. S. des § 30 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG an den Zwischenhändler erfolgt, der ohne Besitznahme das Mineralöl weiterveräußert (Az. VII R 39/11).

 

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