Das BMF-Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2014 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für das Kalenderjahr ab 2014 (Az. IV C 5 – S-2378 / 13 / 10002).